Schulden – Ein gesellschaftliches Phänomen

Schulden – Ein gesellschaftliches Phänomen

Deutschland ist scheinbar ein Land der Schulden. Von der Regierung, Bund, Ländern, Städten und Gemeinden bis hin zum einzelnen Bürger – es vergeht kein Tag, an dem nicht in den Nachrichten über Schulden, Insolvenzen oder Privatinsolvenzen berichtet wird.
In Deutschland haben sieben Millionen Menschen Schulden in einem Umfang, den sie selbst nicht mehr abbezahlen können. Wenn jeder Zehnte Erwachsene betroffen ist, muss man von einem gesellschaftlichen Phänomen sprechen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im Jahre 2006 die durch die Schuldnerberatungsstelle betreuten Personen im Schnitt mit 37.000 Euro verschuldet. Als Hauptgrund für die Überschuldung wurde von 47.000 befragten Personen Arbeitslosigkeit angegeben. Bezieht man dann noch mit hinein, dass männliche Singles einen Großteil der Schuldner zwischen 35 und 45 Jahren ausmachen, dann fragt man sich schon, was solche Zahlen über unsere Gesellschaft aussagen.

Wo liegen die Ursachen?

Die Frage, wie es zu einer solch massiven Verschuldung kommt, wird mit Arbeitslosigkeit nur unzureichend erklärt. Natürlich sieht man sich bei plötzlicher Arbeitslosigkeit damit konfrontiert, dass man laufende Kredite oder Ratenzahlungen nicht mehr zahlen kann. Schulden sind dann vorprogrammiert. Auf dem Weg zur Agentur für Arbeit führt aber bei Antrag von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV, kein Weg an der Offenlegung der eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse vorbei. Spätestens dann wird klar, wie stark man von Schulden betroffen ist und man sollte bewusst gegensteuern, damit sich das Ausmaß der Verschuldung nicht erhöht.

Wie sich Betroffene am besten verhalten, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Im Endeffekt ist es abhängig davon, wie viele Schulden vorhanden sind. Besteht zum Beispiel die Gefahr auf Pfändungen durch Gläubiger auf das eigene Konto, dann sollte man mit der Agentur für Arbeit vereinbaren, dass die Miete anstatt auf das eigene Konto direkt an den Vermieter geht. Damit wird zumindest verhindert, dass man in diesem Bereich zusätzliche Schulden anhäuft. Da Einkommen aus Sozialleistungen eigentlich nicht pfändbar sind, sollte man rechtzeitig einen Antrag auf die Freigabe eingehender Sozialleistungen auf das eigene Konto stellen. Unpfändbar sind die folgenden zweckgebundenen Sozialleistungen: Arbeitslosengeld II, Erziehungsgeld, Kindergeld, Grundrente, Leistungen der Pflegeversicherungen und Wohngeld. Bei Wohngeld besteht die Ausnahme, wenn der Vermieter darauf zugreifen will.

Sind Schulden immer ein Weg in die Privatinsolvenz?

Inwiefern man einen Antrag auf die so genannte Privatinsolvenz stellen kann, ob es überhaupt notwendig ist oder ob es zum Beispiel reicht ausstehende Raten auszusetzen, sollte man am besten in einer Rechtsberatung klären. Nicht jeder hat eine Rechtsschutzversicherung oder das Geld für eine Beratung, darauf verzichten muss man nicht. Man kann beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf einen Beratungsschein stellen. Mit diesem Beratungsschein kann man sich dann durch einen Anwalt oder einen Schuldnerberater zu allen Fragen beraten lassen und für die Erstberatung werden in jedem Fall nur 10,00 Euro in Rechnung gestellt.

Die Verbraucherinsolvenz kann ein Weg aus den Schulden sein, sollte aber im Vorfeld gut überlegt werden. Bei einer geringen Schuldenbelastung gibt es noch andere Möglichkeiten, sich mit Gläubigern einig zu werden, zum Beispiel die Vereinbarung einer Teilrückzahlung oder eine Ratenzahlung. Immerhin steht, wenn der Antrag auf Privatinsolvenz zugelassen wird, eine sechsjährige Wohlverhaltensphase für den Schuldner an, in der der pfändbare Teil seines Einkommens durch einen Treuhänder an seine Gläubiger verteilt wird.
Wie sich der pfändbare Anteil aus dem Einkommen berechnet, kann man der Pfändungstabelle der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung entnehmen.

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