Schulden beim Jobcenter – Was tun wenn die ARGE Geld zurück verlangt?

Immer wieder kommt es vor, dass die Arge Geld zurück verlangt. Hier erfahren Sie, wie Sie die Schulden beim Jobcenter loswerden.

Schulden beim Jobcenter
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Das Jobcenter ist dazu gedacht, Menschen in finanziellen Notlagen durch die Auszahlung des ALG II zur Seite zu stehen. Allerdings kann es passieren, dass man Schulden beim Jobcenter bekommt, die dann zurückgezahlt werden müssen. Wenn die ARGE Geld zrückverlangt, hat man mehrere Möglichkeiten: Grundsätzlich können die Schulden mit Aufschub zurückgezahlt werden oder der Anspruch wird fallen gelassen. Im Ernstfall sollte man sich am besten einen fähigen Anwalt suchen, dem man vertraut – denn dieser kann die Verhandlungen mit dem Jobcenter und notfalls auch die Gerichtsverhandlung kompetent führen und dafür sorgen, dass man zu seinem Recht kommt und nicht unnötig viel Geld zurückzahlen muss, das man vielleicht gar nicht mehr hat.

Wie entstehen Schulden beim Jobcenter?

Das Jobcenter berechnet den Geldbetrag, der dem Arbeitssuchenden zusteht, auf Basis seiner persönlichen Lebensumstände. Wichtig ist beispielsweise, wie viele Menschen man versorgen muss, in welcher individuellen Situation sie sich gerade befinden und ob man vielleicht selbst einem kleinen Nebenerwerb nachgeht, um mehr Geld zur Verfügung zu haben und Arbeitserfahrung zu sammeln.

Dies sind Angaben, die bereits bei der Antragstellung wahrheitsgemäß gemacht und aktualisiert werden müssen, wenn sich an ihnen etwas ändert – denn dann muss der Bedarf neu angepasst werden. Versäumt man es, beispielsweise einen Nebenerwerb anzugeben, kann es sein, dass das Jobcenter dies mitbekommt und den Geldbetrag zurückfordert, der zu viel ausgezahlt wurde.

Stundung der Schulden

Häufig bekommt man von der ARGE den gesamten zu viel gezahlten Betrag mitgeteilt und sie fordert diesen auch in dieser Höhe zurück. Davon sollte man sich zunächst nicht abschrecken lassen, denn man kann nicht damit rechnen, dass ALG II-Empfänger für diesen Fall Rücklagen in dieser Höhe gebildet haben.

» Schritt 1

Zunächst sollte man versuchen, die Entstehung der Schulden nachzuvollziehen und sich notfalls genau erklären zu lassen, wieso man überhaupt Schulden hat. Dies kann man auch direkt mit dem Anwalt abklären und sollte sich von ihm dabei helfen lassen, Prozesskostenhilfe zu beantragen, denn die Anwaltskosten werden für ALG II-Empfänger von staatlicher Seite übernommen.

» Schritt 2

Anschließend übergibt man am besten ihm die Aufgabe, mit dem Jobcenter zu verhandeln und darüber zu reden, in welchen Raten die Schulden zurückgezahlt werden können. Wichtig ist danach nur noch, dass man sich an die getroffenen Vereinbarungen hält.

Kann der Anspruch fallen gelassen werden?

Schulden beim Jobcenter müssen nicht zwangsläufig eingetrieben werden. Die Rechtsgrundlage dafür ist der § 44 SGB II: Danach kann die ARGE entscheiden, einen Anspruch fallen zu lassen, wenn dadurch die Existenz des betroffenen Schuldners bedroht wäre oder man damit verhindern würde, dass er damit wieder Arbeit findet. Arbeitgeber fragen häufig, ob man verschuldet ist, denn wenn sie einen verschuldeten Mitarbeiter einstellen, besteht das Risiko, dass sein Lohn gepfändet wird und er der Personalabteilung damit unnötig viel Arbeit beschert.

Allerdings werden die Schulden beim Jobcenter meistens nicht ohne Gerichtsverhandlung fallen gelassen, die ARGE wird bis zuletzt versuchen, doch noch das zu viel gezahlte Geld zurückzuerhalten. Wenn man das Geld mit Sicherheit nicht zurückzahlen kann, sollte man sich direkt an einen Anwalt wenden und wieder über die Prozesskostenhilfe versuchen, den Wunsch durchzusetzen. Der Anwalt kann mit dem Jobcenter verhandeln und versuchen, doch noch außergerichtlich zu einer Einigung zu kommen, sodass man sich den Stress einer Gerichtsverhandlung ersparen kann.

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