Eintrag bei der SCHUFA – Was bedeutet das?

Eintrag bei der SCHUFA – Was bedeutet das?

Die SCHUFA-Abfrage ist ein Schlagwort in vielen unseriösen Werbeanzeigen, besonders wenn es darum geht Kredite mit überhöhten Zinsen an den Mann zu bringen. So aus der Luft gegriffen ist dieses Argument mit der SCHUFA aber nicht, denn wer einen Kredit aufnehmen will, bei dem führt der betreffende Finanzdienstleister eine Abfrage der SCHUFA-Daten durch. Bei Handy-Verträgen ist dies ebenfalls gängige Praxis. Es gibt auch Vermieter, die neben einem Lohnnachweis eine Eigenauskunft der SCHUFA-Einträge von möglichen Mietern fordern.

Welche Daten speichert die SCHUFA?

Wo liegt aber der Sinn in einer solchen Abfrage? Die Schutzgesellschaft für Absatzfinanzierung kann dem Kreditinstitut Daten über den künftigen Kunden liefern, die seine Kreditwürdigkeit unterstützen. Diese Daten setzten sich aus dem Namen, Geburtsdatum, aktuellem und früheren Anschriften und den so genannten „Positiv-“ und „Negativmerkmalen“ zusammen. Unter den Positivmerkmalen stehen Geschäftsbeziehungen, die vertragsgemäß abgewickelt wurden, so zum Beispiel, ob jemand ein Girokonto hat oder seine Raten fürs Auto regelmäßig abzahlt.
Die Negativmerkmale sind vereinfacht Daten über nichtvertragliches Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen, also beispielsweise ausstehende Forderungen, die ausreichend gemahnt und nicht bestritten sind.

Für die Ermittlung der Daten ist die SCHUFA auf die Zusammenarbeit mit Banken und anderen Vertragspartnern angewiesen. Deren Kunden müssen allerdings damit einverstanden sein, das heißt beim Vertragsabschluss in eine SCHUFA-Klausel einwilligen. Daneben nutzt die SCHUFA aber auch öffentliche Quellen, wie die Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte. Bei diesen muss keine Einwilligung des Kunden vorliegen.

Andere Daten, die die Kreditwürdigkeit eines Kunden bestimmen, wie zum Beispiel die Höhe des Einkommens oder den Kontostand, werden von der SCHUFA nicht erfasst.

Wer weiß was?

Bei den Daten, die bei der SCHUFA gespeichert werden, handelt es sich um sehr sensible Daten und viele Verbraucher bekommen dabei ein mulmiges Gefühl. Kann zum Beispiel ein Vermieter einfach so eine SCHUFA-Abfrage vornehmen? Die Antwort ist, dass eigentlich nur Vertragspartner der SCHUFA, die mit Kreditgeschäften zu tun haben oder ein berechtigtes Interesse vorweisen können, selbst Auskünfte bei der SCHUFA einholen können.

Dabei unterscheidet die SCHUFA bei ihren Vertragspartnern in drei Gruppen, die verschiedene Auskünfte erhalten können. Zuerst sind da Kreditinstitute, Kreditkartenunternehmen und Leasinggesellschaften, die bei einer SCHUFA-Abfrage sowohl Positiv-, als auch Negativmerkmale mitgeteilt bekommen.

Die zweite Gruppe besteht aus Unternehmen, die Dienstleistungen und Lieferungen gegen Kredit vornehmen. Das sind zum Beispiel der Versandhandel, Onlinehandel oder Telekommunikationsunternehmen. Ebenso zur zweiten Gruppe gehören Versicherungen. Vertragspartner der zweiten Gruppe bekommen nur die Negativmerkmale mitgeteilt.

Eine weitere Gruppe sind Inkassounternehmen. Diese bekommen Adressdaten, allerdings nur wenn der Kunde bei Vertragsabschluss in die SCHUFA-Klausel eingewilligt hat.

Die Eigenauskunft

Wer wissen will, was die SCHUFA über ihn gespeichert hat, der kann eine Eigenauskunft bei der SCHUFA einholen. Das geht einmal mündlich bei den Geschäftsstellen der SCHUFA, diese Auskunft ist kostenlos. Der andere Weg geht über das Verbraucherportal der SCHUFA. Dort meldet man sich an und muss eine einmalige Anmeldegebühr zahlen. Für die Zusendung der schriftlichen Auskunft muss man ebenfalls bezahlen.

Bei unrichtigen Daten kann man sich an das Servicetelefon der SCHUFA oder an deren Verbraucherservicestellen wenden.

Wie lange werden Daten bei der SCHUFA gespeichert?

Wenn offene Forderungen beglichen wurden, dann werden sie in der Regel am Ende des dritten Kalenderjahres nach ihrer Verzeichnung gelöscht.
Giro- und Kreditkartendaten und Daten von Versandhandelskonten werden nach der Kontoauflösung gelöscht.

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