Erbschaftssteuer durch Schenkung sparen

Erbschaftssteuer durch Schenkung sparen

Wenn eine größere Erbschaft ansteht, heißt es rechtzeitig an die Erbschaftssteuer denken. Mit einer Schenkung lassen sich Steuernachteile vermeiden.

Wenn es ans Vererben geht, fürchten viele das Finanzamt. Denn ab einer bestimmten Höhe wird die Erbschaftssteuer fällig. Und je größer das Erbe ist, umso höher ist der Steuersatz (Steuerprogression). Doch seit 2009 gelten großzügige Freibeträge. Und durch eine Schenkung noch zu Lebzeiten kann die Besteuerung weiter sinken.

Freibeträge je nach Steuerklasse

Im Maximalfall wird bis zur Hälfte der Erbmasse vom Fiskus einbehalten. Die niedrigsten Steuersätze starten bei 7 Prozent. Doch ab welcher Höhe wird die Erbschaftssteuer eingezogen? Das hängt ganz davon ab, wie eng Ihre Verwandtschaft zum Erblasser ist. Denn ob Sie Enkel, Urenkel oder Ur-Ur-Urenkel sind, entscheidet auch darüber, welcher Steuerklasse Sie zugeteilt sind. Prinzipiell gilt dabei der Grundsatz, dass Sie umso mehr Geld ohne Steuerabzug erben können, je näher die Verwandtschaft ist.

» Freibeträge bei Ehepartnern
Ehepartner können zum Beispiel 500.000 Euro erben, ohne einen Cent Steuer zu bezahlen. Das waren vor der Gesetzesnovelle von 2009 einmal 307.000 Euro. Hier hat sich also eine deutliche Steuerentlastung ergeben. Für Kinder liegt der Satz bei 400.000 Euro (früher 205.000). Und Enkel können bis zu 200.000 Euro erhalten, ohne dass sich das Finanzamt rührt. Ur-Enkel dürfen sich immerhin noch über einen Freibetrag von 100.000 Euro freuen. In den beiden letzten Fällen galt vormals ein Freibetrag von nur 51.200 Euro.

» Freibeträge bei Geschwistern und Schwiegerkindern
Für Geschwister oder Schwiegertöchter sowie Schwiegersöhne sieht es allerdings etwas anders aus. Wird hier ein Erbe zugeteilt, liegt die steuerfreie Höchstgrenze bei 20.000 Euro (ehedem 10.300). Je nachdem zu welchem Personenkreis der Begünstigte gehört, macht es also einen kleinen Unterschied, wie hoch das Erbe ist.

Schenkungen verringern die Erbschaftssteuer

Wird allerdings ein Teil des Geldes schon zu Lebzeiten an Angehörige vermacht, kann das zu einer Steuerreduzierung führen. Denn solche Schenkungen werden nach dem aktuellen Recht nur teilweise oder gar nicht zur Erbschaftssteuer herangezogen. Dabei kommt es darauf an, wie lange die Schenkung vor dem Erbfall vorgenommen wurde. Liegt Sie länger als zehn Jahre zurück, wird Sie gar nicht mehr berücksichtigt. Wurde Sie erst vor einem Jahr durchgeführt, zählt der Schenkungsbetrag noch voll zur Erbmasse dazu. Dazwischen gelten sinkende Steuerabzüge nach dem Abschmelzprinzip (s.u.). Je früher eine Schenkung erfolgt, umso größer sind daher tendenziell die Steuerspareffekte.

Freibeträge für Schenkungen

Für Schenkungen gelten prinzipiell die selben Steuern und Freibeträge wie für den Erbfall. Das heißt, dass der reiche Onkel seinem Lieblings-Enkel im Laufe von zehn Jahren 400.000 Euro vermachen kann, ohne dass Steuerzahlungen fällig werden (Im Erbfall gilt der Freibetrag von 200.000 Euro plus eine Schenkung über 200.000 Euro, wenn Sie mindestens zehn Jahre vor dem Erbfall liegt.) Dasselbe Muster greift natürlich auch bei den anderen Steuerklassen. So können Schenkungen noch zu Lebzeiten eine deutliche Reduzierung der Erbschaftssteuer bewirken.

So funktioniert die Abschmelzung

Tritt der Erbfall hingegen vor Ablauf von zehn Jahren ein, wird die Schenkungssumme prozentual zum Erbvermögen hinzugezählt. Nach mehr als einem Jahr ist das noch zu 90 Prozent der Fall (Neun Zehntel), nach mehr als zwei Jahren noch zu 80 Prozent (Acht Zehntel), usw. Durch eine frühzeitige Schenkung wird die Wahrscheinlichkeit auf eine vollständige Steuerfreiheit also deutlich erhöht. Generell kann nach Ablauf der zehn Jahre auch wieder eine neue Schenkung in Höhe des Freibetrages ohne Besteuerung stattfinden.

Steuerklassen in der Übersicht

Verwandtschaftsgrad Freibeträge für Erbschaftssteuer & Schenkungen
Steuerklasse I
Ehepartner 500.000 Euro
Kinder 400.000 Euro
Enkel 200.000 Euro
Urenkel 100.000 Euro
Steuerklasse II
Geschwister 20.000 Euro
Nichten/Neffen 20.000 Euro
Schwiegerkinder 20.000 Euro
Steuerklasse III
Eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro
Andere Begünstigte 20.000 Euro

Alle Angaben ohne Gewähr

Fazit

Ab einer bestimmten Höhe muss jeder Erbe Steuern zahlen. Durch eine vorgezogene Schenkung können noch größere Beträge steuerfrei übertragen werden, wenn man die Zehnjahresfrist beachtet.

1 Kommentar

  1. Interessanter Artikel, da in der Familie kürzlich das Thema Vererbung aufgekommen ist. Dabei wurden die evtl. Freibeträge gesprochen. Sie erwähnen, dass man steuerfrei Gelder transferieren kann, wenn man 10 Jahre vor dem Erbfall eine Schenkung durchführt (bei einer bestimmten Summe versteht sich, ab einer bestimmten höhe, werden immer Steuern fällig). In Ihrer Tabelle steht bei Freibeträge an „Nichten/Neffen“ 20 000 Euro. Sie erwähnen, dass der Onkel in zehn Jahren 400 000 Euro steuerfrei verschenken kann. Wie genau funktioniert hier die Rechnung. 10 Jahre Schenkung bei einem Betrag von 20000 Euro pro Jahr wären 200 000 Euro. Im Artikel erwähnen Sie auch das steuerfreie Schenkungen über 200 000 Euro beinhalten können. In der Tabelle erwähnen Sie jedoch, dass die Freibeträge für die Erbschaftssteuer ebenfalls 20 000 Euro betragen. Kann man denn Erbschaftsbeträge auch über eine bestimmte Periode auszahlen lassen, in diesem Beispiel, 10 Jahren? Dann würde man auf steuerfreie 400 000 Euro kommen. Ich denke, dass ich am besten einen Notar kontaktieren sollte.

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