Mit der Reform der Erbschaftssteuer vom Jahr 2009 können Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Das gilt auch für Adoptivkinder. Seither gilt die Adoption für manchen als effektive Art um Erbschaftssteuer zu sparen.
Personen aus dem direkten Umfeld eines Erblassers werden bei der Erbschaftssteuer besonders großzügig behandelt. Lebenspartner oder Kinder (beide zählen zur Steuerklasse I) erben unter günstigen Vorbedingungen. Neben hohen Freibeträgen, die ganz ohne Steuerzahlung bleiben, sind auch die Steuersätze vergleichsweise gering. Während für Erben ohne direkten Verwandtschaftsgrad 30 Prozent Eingangssteuersatz gelten, liegt dieser in der Steuerklasse I bei niedrigen 7 Prozent. Kinder können daher auch größere Beträge ohne große Steuerlast erhalten. Im Vergleich zu anderen Steuerklassen sind dabei Steuer-Unterschiede in fünfstelliger Summe möglich.
Erbschaftssteuer – Gleiches Recht für leibliche Kinder und Adoptivkinder
Die vorteilhaften Bestimmungen für Kinder gelten in gleicher Weise für Personen, die adoptiert wurden. Dabei spielt es nach deutschem Recht keine Rolle, ob die Adoption als Kleinkind oder im Erwachsenenalter stattgefunden hat. Die Minderjährigen-Adoption und die Adoption Erwachsener begründen prinzipiell den fast gleichen Rechtsstatus. Folglich kann eine Erwachsenenadoption für eine Erbschaftsregelung echte Steuerspareffekte haben. Auch bei Schenkungen zu Lebzeiten wirkt sich eine Adoption in gleicher Weise aus. Statt vorher 20.000 Euro Freibetrag gelten dann 400.000 Euro als steuerfrei. Und selbst für bis zu 600.000 Euro, die über die Freibetragsgrenze hinausgehen (also insgesamt eine Million Erbvermögen) zahlen Adoptivkinder nur die Hälfte an Steuern, nämlich 15 Prozent (Steuerklasse I) statt 30 Prozent (Steuerklasse III).
Adoption Erwachsener – Voraussetzungen
Es ist daher in Fachkreisen kein Geheimnis, dass seit den neuen Regelungen von 2009 so manche Adoption allein zum Steuern sparen erfolgt. Grundsätzlich ist eine Adoption nicht schwierig umzusetzen. Einige Voraussetzungen gibt es aber schon. Nach §1767 BGB ist eine Erwachsenenadoption zulässig, wenn diese sittlich gerechtfertigt ist. Das wird zum Beispiel angenommen, wenn ein besonders enges Verhältnis wie zwischen Eltern und Kind bereits entstanden ist (oder im zunehmenden Maße zu erwarten ist). Wie die zuständigen Stellen hier eine nähere Überprüfung durchführen sollen, ob diese Voraussetzung erfüllt ist oder nicht, ist aber offen. Ablehnungen von Adoptionswünschen im Erwachsenenalter scheinen daher auch eher selten zu sein. Allerdings ist es schon von Bedeutung, wie diese jeweils beim Amt konkret begründet werden. Wer eine Adoption in Erwägung zieht, sollte sich entsprechend vorab ein wenig kundig machen.
Folgen einer Adoption
Durch eine Erwachsenenadoption entstehen wie durch eine Minderjährigen-Adoption nicht nur Rechte für das Adoptivkind, sondern auch Pflichten. So sind Kinder auch für Ihre Adoptiveltern im Fall des Falles unterhaltspflichtig. Das kann zum Beispiel relevant werden, wenn im Alter hohe Kosten für eine Pflege aufzubringen sind. Hier können dann Adoptivkinder gegebenenfalls in die Zahlungspflicht genommen werden. Übrigens ändert die Adoption Erwachsener nicht deren rechtlichen Status in Beziehung zu deren leiblichen Eltern. Die Unterhaltspflichtigkeit besteht also sowohl für die leiblichen wie für die Adoptiveltern. Gleichzeitig gilt aber auch, dass die Adoptivkinder von beiden Elternteilen nach den genannten Regeln erben können. Die hohen Freibeträge kommen also bei einem Erbe in beiden Fällen zum Zuge.
Ausnahme: Eine ausdrückliche Adoption nach den Regelungen der Minderjährigenannahme §1772 BGB).
Erbschaftssteuer sparen durch Adoption nicht ohne Bürokratie
Wem es darum geht, Erbschaftssteuer durch Adoption zu sparen, der sollte sich das gut überlegen, denn dies erfordert einen gewissen bürokratischen Aufwand und begründet neue Rechte sowie Pflichten. Eine Rückgängigmachung der Adoption ist nur schwer möglich. Wer sich für eine Adoption entscheiden möchte, dem werden andererseits aber auch keine unüberwindlichen Hürden in den Weg gestellt. Besonders ab einer höheren Erbsumme ergeben sich zum Teil erhebliche Steuerspareffekte. Wo es eine entsprechende Konstellation möglicher Erben gibt, ist also die Möglichkeit, Erbschaftssteuer durch Adoption zu sparen, auch nicht weit.
Fazit
Eine Adoption kann fürs Vererben deutliche Steuervorteile mit sich bringen. Auch Schenkungen sind davon betroffen. Die Erwachsenenadoption ist dabei sowohl mit neuen Rechten wie mit neuen Pflichten verbunden, die es sorgsam abzuwägen gilt.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar