Hausratversicherung in WG – Wer muss sich versichern und zahlen?

Hausratversicherung in WG – Wer muss sich versichern und zahlen?

Wer kommt für das Brandloch auf, oder zahlt den kaputten Kühlschrank? Entsteht ein Schaden in einer WG, hängen die Leistungen der Hausratversicherung von vielen Faktoren ab.

Im Jahr 2013 waren es rund 3,6 Millionen Menschen, die zusammen mit anderen in einer WG wohnten. Meist sind es Azubis oder Studenten, die diese Wohnform wählen, einfach um Kosten zu sparen. Aber auch bei Senioren werden Wohngemeinschaften immer beliebter.

Ohne klare Regeln geht es in einer WG nicht. So muss ein Putzplan erstellt werden, der Einkauf geregelt und vor allem die Frage des Mietverhältnisses und der Mietzahlung geklärt sein. Bis dahin funktioniert es meist ganz gut unter den Bewohnern, kniffliger wird es allerdings, wenn es um die Hausratversicherung geht.

Welche Räume und Örtlichkeiten zählen zur Hausratversicherung?

Zum Anfang sei gesagt, dass niemand verpflichtet ist, eine Hausratversicherung abzuschließen. Allerdings sollte man gerade in einer WG nicht darauf verzichten. Hier gehen meist mehr Leute ein und aus, als in einem normalen Haushalt. Oder es steigen WG-Partys, bei den einen Schaden entsteht, den später niemand verursacht haben will.

Zu den versicherten Räumlichkeiten gehören:

    Welche Räume und Örtlichkeiten zählen zur Hausratversicherung?

  • alle Wohnräume
  • Balkon
  • Terrasse
  • Loggia
  • Waschkeller
  • Keller
  • Fahrradraum
  • Speisekammer

aber auch Garage oder Wintergarten, so fern diese direkt auf dem Grundstück liegen, auf dem sich auch der versicherte Wohnraum befindet.


Ähnliche Themen:
» Spartipp für Studenten – Jetzt mit Allmaxx fette Rabatte sichern
» Regeln beim Nebenverdienst für Studenten
» Kindergeld über 18 – Wann Sie trotz Ausbildung und Studium Anspruch haben


Wann greift die Hausratversicherung der Eltern?

Bevor Azubis oder Studenten eine eigene Hausratversicherung abschließen, sollten Sie sich bei den Eltern erkundigen, ob sie bei deren Police nicht noch mitversichert sind. Bei vielen Verträgen greift dann nämlich die sogenannte Außenversicherung. Das heißt, der Sprössling ist mit rund 10 Prozent der elterlichen Versicherungssumme mitversichert. Der prozentuale Anteil sollte aber vorher erfragt werden, da er von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft verschieden ist. Das mitversicherte Verhältnis greift meist dann, wenn der Hauptwohnsitz weiterhin bei den Eltern bleibt.

Wer zahlt die Hausratversicherung in der WG?

Um die Frage zu klären, wer eine Hausratversicherung in einer WG braucht und was genau dann versichert ist, kommt es immer auf das Mietverhältnis an. Wohnen beispielsweise drei Studenten in der WG, aber nur einer davon steht als Hauptmieter im Mietvertrag, so gilt dessen Hausratversicherung auch nur für seine Einrichtungsgegenstände. Sind die anderen beiden Hochschüler als Untermieter eingetragen, so sind sie selbst für Ihren Hausrat verantwortlich. Sprich: für das angemietete Zimmer muss eine eigene Hausratversicherung abgeschlossen werden.

➤ Wichtig: Besitzt der Untermieter weitere Gegenstände (Fernseher, Kühlschrank, Laptop), die sich nicht in seinem Zimmer befinden sondern in einem der gemeinsam genutzten Räume, so muss er diese bei Vertragsabschluss unbedingt angeben.

Hausratversicherung: Vor dem Abschluss immer vergleichen

Das Budget von Studenten ist nicht besonders hoch, so dass jegliche Sparmaßnahmen gern in Anspruch genommen werden. Deshalb sollten Sie vor dem Abschluss einer Hausratversicherung, immer die einzelnen Angebote vergleichen. Für die Höhe der späteren Prämie ist es nämlich nicht nur entscheidend, wie viel Quadratmeter Wohnraum man hat und wie hoch der Wert der Gegenstände ist, sondern auch wo man wohnt.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*