Die meisten Studenten gehen neben dem Studium oder in den Semesterferien arbeiten. In den Semesterferien gelten die Regelungen für die kurzfristige Beschäftigung.
Während der Vorlesungen ist eine Arbeitszeit von 20 Stunden die Woche möglich, ansonsten entfällt der Studentenstatus in der gesetzlichen Krankenversicherung. Als Beschäftigungsform hat sich daher das studentische Arbeitsverhältnis etabliert.
Wichtig ist für Studenten auch die Gesamthöhe des Einkommens im Auge zu behalten. So können ab einem bestimmten Punkt die BAföG-Ansprüche verfallen. Derzeit liegt die Grenze bei einer Verdiensthöhe von 4.206 Euro jährlich.
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