Hausversteigerungen haben den Vorteil, dass die eine oder andere Immobilie auf diese Weise zum absoluten Schnäppchenpreis zu erwerben ist – durchschnittlich bis zu 30 Prozent günstiger, als der Realwert einer solchen Immobilie bemessen wurde.
Spartipp: Vor allem dann, wenn es sich um eine Zwangsversteigerung handelt, ist ein solcher Kauf den künftigen Immobilienbesitzern anzuraten, da die Immobile schon über einen längeren Zeitraum einen Käufer sucht.
Die Verkaufszahlen von Hausversteigerungen liegen überdies schon seit vielen Jahren auf einem sehr hohen Niveau. Schuld daran war sicherlich die fortdauernd schleppende Wirtschaftslage im Lande, die oftmals Arbeitslosigkeit mit sich brachte, oder aber auch die steigenden Scheidungsraten.
Vor der Ersteigerung unbedingt Begutachtung
Bevor jedoch eine Immobilie, egal ob Haus oder Wohnung, ersteigert wird, sollte der potenzielle Käufer diese erst mal begutachten. Auf diese Weise kann sich der Käufer persönlich ein gutes Bild von der Beschaffenheit der Immobilie machen, was mittels Fotografien nur schwer möglich ist. Wenngleich der bisherige Hausbesitzer natürlich nicht verpflichtet ist, solch einer Begutachtung generell zuzustimmen.
Spartipp: Bei diesen Besichtigungen sollte eventuell auch ein Sachverständiger – z.B. der Immobilienberater der eigenen Hausbank, der diesen Service oft kostenfrei übernimmt – mitgenommen werden. So kann weitgehend ausgeschlossen werden, dass der Käufer auf versteckte Mängel einer Immobilie hereinfällt.
Der wichtige Blick ins Grundbuch
Des Weiteren sollte auch ein Blick in den Grundbuchauszug einer solchen Immobilie geworfen werden, um finanziell bestehende Belastungen der Immobilie in Erfahrung zu bringen. Und daraus lässt sich auch die Erkenntnis gewinnen, ob eine völlig uneingeschränkte Nutzung der ausgewählten Immobilie gewährleistet ist.
Spartipp: Besteht laut Grundbuchauszug auf diese Immobilie ein lebenslanges Wohnrecht für eine Person, sollte unbedingt von einem Kauf Abstand genommen werden. Selbst wenn diese Person im Moment keinerlei Gebrauch von ihrem Wohnrecht macht.
Wertgutachten verrät Bauzustand
Vielmals liegt für die jeweilige Hausversteigerung auch ein Wertgutachten vor, das von einem meist neutralen Sachverständigen erstellt wurde. Dieses bietet dem Kaufinteressenten eine detaillierte Information über den aktuellen Bauzustand.
Auf zum Versteigerungstermin
Anschließend gilt es, am öffentlich bekannt gegebenen Versteigerungstermin anwesend zu sein (gültigen Ausweis mitführen) und die gewünschte Immobilie entsprechend ihrer Wertvorgaben (gesetzlich festgelegtes Mindestgebot) zu ersteigern.
Spartipp: Bevor ein Verbraucher eine Immobilie ersteigert, sollte er erst mal an mindestens zwei Versteigerungsterminen als reiner Zuschauer teilnehmen. Dabei kann er sich mit den Versteigerungsmodalitäten besser vertraut machen, was letztendlich dem einen oder anderen Immobilienbesitzer schon einige tausend Euro einsparen ließ.
Zumal der Käufer dort auch die unzähligen Versteigerungsbedingungen besser kennen lernen kann. z.B., ob beim Kauf einer Immobilie auch die bestehende Schuldenlast übernommen werden muss, wie hoch die Sicherheitsrücklage ausfallen muss (z.B. in Form einer schriftlichen Bankbürgschaft), welche Gerichtskosten bei einer erfolgreichen Ersteigerung anfallen, usw.
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