Kindergeld 2017: Anspruch und aktuelle Auszahlungstermine

Das Kindergeld soll auch 2017 Familien finanziell unterstützen. Anspruchsberechtigt sind dabei aber nicht nur leibliche Kinder.

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Hier finden Sie alle wichtigen Infos zum Kindergeld 2017. / © Stockfotos-MG – stock.adobe.com

Das Kindergeld wird in Deutschland aus öffentlichen Mitteln, sprich vom Staat, gezahlt und soll als finanzielle Unterstützung für alle Erziehungsberechtigten dienen. Dabei ist es völlig irrelevant, ob es sich um eigene Kinder, Adoptivkinder oder Pflegekinder handelt. Das Kindergeld ist Teil des Familienleistungsausgleichs, deren Regelungen und Leistungen dafür sorgen, dass Familien den durch Kinder entstehenden Mehraufwand ausgleichen können. Einfacher erklärt: das Kindergeld dient zur finanziellen Entlastung der Eltern und zur Sicherung des Existenzminimums des Kindes.

Eltern mit mehreren Kindern haben bei der Beantragung des Kindergeldes schon eine gewisse Routine, für frisch gebackene Väter und Mütter stellt diese Aufgabe oft eine bürokratische Hürde dar. Nachfolgend klären wir deshalb die wichtigsten Fragen rund um das Kindergeld 2017.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Anspruch auf Kindergeld haben alle Erziehungsberechtigten, bei denen dauerhaft ein oder mehrere Kinder im Haushalt leben und versorgt werden. Hierzu zählen leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder und auch Enkelkinder, wenn sie dauerhaft im Haushalt der Großeltern betreut werden. Dazu muss allerdings angemerkt werden, dass die Großeltern auch das Sorgerecht haben müssen, um den Anspruch auf Kindergeld durchzusetzen.

Kindergeld ist nicht teilbar

Wie verhält es sich bei getrennt lebenden Eltern? Auch wenn sich beide Elternteile das Sorgerecht teilen, hat nur einer Anspruch auf das Kindergeld. Das ist immer der Elternteil, bei dem das Kind / die Kinder dauerhaft leben.

Kindergeldanspruch im Ausland

Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, in Deutschland aber weiterhin einkommensteuerpflichtig ist, kann auch im Ausland Kindergeld beziehen.

Kindergeldanspruch für Ausländer

Auch in Deutschland lebende Ausländer mit Kindern haben Anspruch auf Kindergeld, vorausgesetzt, es liegt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung vor.

Wie lange besteht Anspruch auf Kindergeld?

Generell wird Kindergeld für alle Minderjährigen gezahlt, also bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ob nach dem 18. Lebensjahr weiterhin Anspruch auf Kindergeld besteht, ist von einigen Faktoren abhängig. So ist es unter anderem entscheidend, ob sich das Kind in Ausbildung befindet, ein Studium absolviert oder zur Bundeswehr geht. Im Ratgeber von tarif.de wird auf dieses komplexe Thema genauer eingegangen. Selbst wenn das volljährige Kind schon Einkommen bezieht, kann unter Umständen weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld vorliegen.

Kindergeld beantragen – wie und wo?

Es ist nicht die Regel, aber generell kann Kindergeld auch rückwirkend beantragt werden. Insgesamt 4 Jahre nach Anspruchsbeginn verjährt der Anspruch allerdings. Da aber kaum jemand auf das monatliche Kindergeld verzichten kann, wird ein Antrag direkt nach der Geburt des Kindes, bzw. bei Einzug von Pflege- oder Stiefkindern, gestellt. Bitte bedenken Sie, dass Sie sich darum allein kümmern müssen – Kindergeld wird nicht automatisch gezahlt!

Der Antrag auf Kindergeld wird schriftlich bei der zuständigen Familienkasse gestellt. Sie müssen das Kind nicht „vorzeigen“, aber deren Existenz, zum Beispiel mit der Geburtsurkunde, nachweisen. Seit 2016 muss für die Beantragung zusätzlich Ihre Steueridentifikationsnummer und die des Kindes eingereicht werden. Um die Beantragung zu beschleunigen, ist es auch möglich, den Kindergeldantrag online auszudrucken und auszufüllen und ihn dann per Post an die Familienkasse zu senden.

Kindergeld 2017 – Höhe und Auszahlungstermine

Die Höhe des Kindergeldes ist gesetzlich geregelt und für 2017 wie folgt festgelegt:

1. und 2. Kind 192 Euro
3. Kind 198 Euro
jedes weitere Kind 223 Euro

Die Auszahlung des Kindergeldes ist keinem pauschalen Tag zugeordnet, sondern abhängig von der Ihnen zugewiesenen Kindergeldnummer. Hier wiederum ist es die letzte Ziffer, die den Auszahlungstermin bestimmt.

Zum Anzeigen der Auszahlungstermine 2017 bitte letzte Ziffer der Kindergeldnummer klicken

4. Januar 2. Februar 3. März 4. April 4. Mai 2. Juni 4. Juli 3. August 4. September 5. Oktober 3. November 4. Dezember
5. Januar 3. Februar 6. März 5. April 5. Mai 7. Juni 5. Juli 4. August 5. September 5. Oktober 6. November 5. Dezember
9. Januar 6. Februar 7. März 6. April 8. Mai 7. Juni 6. Juli 7. August 6. September 6. Oktober 7. November 6. Dezember
11. Januar 08. Februar 08. März 07. April 10. Mai 08. Juni 07. Juli 08. August 07. September 10. Oktober 09. November 07. Dezember
12. Januar 09. Februar 10. März 11. April 11. Mai 09. Juni 11. Juli 09. August 11. September 11. Oktober 10. November 08. Dezember
13. Januar 10. Februar 13. März 12. April 12. Mai 13. Juni 12. Juli 11. August 12. September 12. Oktober 13. November 11. Dezember
16. Januar 13. Februar 14. März 13. April 16. Mai 14. Juni 13. Juli 14. August 13. September 16. Oktober 14. November 12. Dezember
18. Januar 15. Februar 15. März 18. April 17. Mai 16. Juni 14. Juli 15. August 14. September 17. Oktober 16. November 13. Dezember
19. Januar 17. Februar 17. März 19. April 18. Mai 19. Juni 18. Juli 16. August 19. September 18. Oktober 17. November 14. Dezember
20. Januar 20. Februar 20. März 20. April 22. Mai 21. Juni 20. Juli 18. August 20. September 20. Oktober 20. November 15. Dezember

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