Das Kindergeld soll auch 2017 Familien finanziell unterstützen. Anspruchsberechtigt sind dabei aber nicht nur leibliche Kinder.
Das Kindergeld wird in Deutschland aus öffentlichen Mitteln, sprich vom Staat, gezahlt und soll als finanzielle Unterstützung für alle Erziehungsberechtigten dienen. Dabei ist es völlig irrelevant, ob es sich um eigene Kinder, Adoptivkinder oder Pflegekinder handelt. Das Kindergeld ist Teil des Familienleistungsausgleichs, deren Regelungen und Leistungen dafür sorgen, dass Familien den durch Kinder entstehenden Mehraufwand ausgleichen können. Einfacher erklärt: das Kindergeld dient zur finanziellen Entlastung der Eltern und zur Sicherung des Existenzminimums des Kindes.
Eltern mit mehreren Kindern haben bei der Beantragung des Kindergeldes schon eine gewisse Routine, für frisch gebackene Väter und Mütter stellt diese Aufgabe oft eine bürokratische Hürde dar. Nachfolgend klären wir deshalb die wichtigsten Fragen rund um das Kindergeld 2017.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Anspruch auf Kindergeld haben alle Erziehungsberechtigten, bei denen dauerhaft ein oder mehrere Kinder im Haushalt leben und versorgt werden. Hierzu zählen leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder und auch Enkelkinder, wenn sie dauerhaft im Haushalt der Großeltern betreut werden. Dazu muss allerdings angemerkt werden, dass die Großeltern auch das Sorgerecht haben müssen, um den Anspruch auf Kindergeld durchzusetzen.
Kindergeld ist nicht teilbar
Wie verhält es sich bei getrennt lebenden Eltern? Auch wenn sich beide Elternteile das Sorgerecht teilen, hat nur einer Anspruch auf das Kindergeld. Das ist immer der Elternteil, bei dem das Kind / die Kinder dauerhaft leben.
Kindergeldanspruch im Ausland
Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, in Deutschland aber weiterhin einkommensteuerpflichtig ist, kann auch im Ausland Kindergeld beziehen.
Kindergeldanspruch für Ausländer
Auch in Deutschland lebende Ausländer mit Kindern haben Anspruch auf Kindergeld, vorausgesetzt, es liegt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung vor.
Wie lange besteht Anspruch auf Kindergeld?
Generell wird Kindergeld für alle Minderjährigen gezahlt, also bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ob nach dem 18. Lebensjahr weiterhin Anspruch auf Kindergeld besteht, ist von einigen Faktoren abhängig. So ist es unter anderem entscheidend, ob sich das Kind in Ausbildung befindet, ein Studium absolviert oder zur Bundeswehr geht. Im Ratgeber von tarif.de wird auf dieses komplexe Thema genauer eingegangen. Selbst wenn das volljährige Kind schon Einkommen bezieht, kann unter Umständen weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld vorliegen.
Kindergeld beantragen – wie und wo?
Es ist nicht die Regel, aber generell kann Kindergeld auch rückwirkend beantragt werden. Insgesamt 4 Jahre nach Anspruchsbeginn verjährt der Anspruch allerdings. Da aber kaum jemand auf das monatliche Kindergeld verzichten kann, wird ein Antrag direkt nach der Geburt des Kindes, bzw. bei Einzug von Pflege- oder Stiefkindern, gestellt. Bitte bedenken Sie, dass Sie sich darum allein kümmern müssen – Kindergeld wird nicht automatisch gezahlt!
Der Antrag auf Kindergeld wird schriftlich bei der zuständigen Familienkasse gestellt. Sie müssen das Kind nicht „vorzeigen“, aber deren Existenz, zum Beispiel mit der Geburtsurkunde, nachweisen. Seit 2016 muss für die Beantragung zusätzlich Ihre Steueridentifikationsnummer und die des Kindes eingereicht werden. Um die Beantragung zu beschleunigen, ist es auch möglich, den Kindergeldantrag online auszudrucken und auszufüllen und ihn dann per Post an die Familienkasse zu senden.
Kindergeld 2017 – Höhe und Auszahlungstermine
Die Höhe des Kindergeldes ist gesetzlich geregelt und für 2017 wie folgt festgelegt:
Die Auszahlung des Kindergeldes ist keinem pauschalen Tag zugeordnet, sondern abhängig von der Ihnen zugewiesenen Kindergeldnummer. Hier wiederum ist es die letzte Ziffer, die den Auszahlungstermin bestimmt.
Zum Anzeigen der Auszahlungstermine 2017 bitte letzte Ziffer der Kindergeldnummer klicken
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