Mit Solaranlagen-Gemeinschaftsprojekten die Kosten minimieren

Mit Solaranlagen-Gemeinschaftsprojekten die Kosten minimieren

Solaranlagen produzieren Strom aus der Sonne und gelten deswegen noch immer als förderungswürdig durch den Staat. Und trotzdem können sich viele Menschen die Anschaffung einer Solaranlage auf dem eigenen Dach nicht leisten, wenngleich sich eine Finanzierung in der Regel für jedermann rechnen lassen würde.

Ein Grund aber dann, solch eine Solaranlage auf dem privaten Dach als Gemeinschaftsprojekt zu realisieren. Womit sich dauerhaft nicht nur eine finanziell ansprechende Zusatzeinnahme für den Einzelnen erschließen lässt, sondern auch umweltfreundlicher Strom für die Allgemeinheit produziert werden kann.

So gründen Sie eine Solaranlagen-Gemeinschaft

Ideal ist es, für diesen Zweck eine notariell beurkundete Gemeinschaft (auch Gesellschaftsformen möglich) zu gründen. Innerhalb dieser Beurkundung klären sich hauptsächlich die finanziellen Belange der einzelnen Kooperationspartner.

Wodurch letztendlich jeder Teilnehmer später entsprechend seiner zuvor getätigten Finanzeinlage ins Gemeinschaftsprojekt (die Höhe kann dabei ruhig variabel gestaltet werden) auch anteilig seine ihm zustehende Auszahlung bzw. Gewinnanteile erhält.

Dabei kann das Gemeinschaftsprojekt aus zwei oder mehreren Teilnehmern bestehen – z.B. einem Freundeskreis, unterschiedlichen Bekannten, einem zuvor gegründeten Verein, oder einfach nur aus Nachbarn, Immobilienbesitzern und Kapitalanlegern, etc.

So realisieren Sie eine Solaranlagen-Gemeinschaft

Für die Realisierung eines Solaranlagen-Gemeinschaftsprojektes wird zuerst das am Besten geeignete Privatdach ausgesucht, wofür ein Fachberater konsultiert werden sollte. Dieser errechnet dabei die auf der zur Verfügung stehenden Dachfläche möglichen Leistungskapazitäten sowie die Kosten einer kompletten Solaranlage und natürlich auch die zugehörigen Renditen.

Anschließend kann mit diesem Angebot direkt ein Kreditinstitut aufgesucht werden, das die Finanzierung (unter Berücksichtigung der Eigenkapitaleinlagen) einer Solaranlage übernimmt.

Spartipp: Dabei sollte allerdings dann auch der zugehörige Notarvertrag entsprechend des Kreditvertrages ergänzt bzw. erst endgültig abgeschlossen werden.

Wann machen Sie den ersten Gewinn?

Nachdem die erste Solaranlage installiert wurde, kann mit der Refinanzierung des Projektes begonnen werden. Denn der dort eingespeiste Strom liefert erste Einnahmen für das Gesamtprojekt, die dem finanziellen Kreditausgleich zugeführt werden sollten.

Je nachdem, wie schnell die Finanzierung des ersten Projektes erfolgt, kann die Gemeinschaft mit dem Aufbau weiterer Solaranlagen das profitable Projekt fortsetzen.

Spartipp: Vielleicht ist eine Fortsetzung des Gemeinschaftsprojektes aber auch nur solange empfehlenswert, bis am Ende alle Teilnehmer eine eigene Solaranlage auf ihren Dächern besitzen.

Denn danach könnte sicherlich relativ problemlos wieder eine Trennung des Gemeinschaftsprojektes anhand der jeweiligen Anteile erfolgen. Diese Zielsetzung sollten die Teilnehmer eventuell schon bei der notariellen Vertragsvereinbarung berücksichtigen.

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