Regeln beim Nebenverdienst für Auszubildende

Auch Auszubildende können einem Nebenjob nachgehen. Dabei müssen sie aber die gleichen Regeln beachten wie normale Arbeitnehmer, also zum Beispiel maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden für Volljährige, 40 Stunden für Minderjährige. Auch müssen sie ihrem Arbeitgeber bzw. Ausbildungsbetrieb über den Nebenjob in Kenntnis setzen. Diese Nebentätigkeit kann ihnen auch verweigert werden, einmal wenn das Ausbildungsziel dadurch gefährdet ist oder dem Ausbildungsbetrieb Konkurrenz gemacht wird.

Beim Verdienst gelten die gleichen Höchstgrenzen wie bei Schülern. Ab 7.580 Euro im Jahr geht zum Beispiel ebenfalls der Kindergeldanspruch verloren. Ansonsten gelten die üblichen Regelungen zu Mini- und Midijobs.

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