Ein kleiner oder auch größerer Nebenverdienst ist für viele Menschen aus ganz unterschiedlichen Gründen attraktiv. Allerdings hat der Gesetzgeber unterschiedliche Regelungen für die verschiedenen Berufsgruppen getroffen. So unterscheiden sich etwa die Zuverdienstmöglichkeiten für Schüler, Studenten, Arbeitslose und Rentner.
Auch allgemein gibt es Einschränkungen und Gründe, warum eine Nebentätigkeit nicht zu Stande kommen könnte. Normalerweise ist man als Arbeitnehmer nicht in jedem Fall verpflichtet, eine Nebentätigkeit dem Arbeitgeber zu melden. Dies kann aber im Arbeitsvertrag als Klausel enthalten sein. Auch wenn das nicht der Fall sein sollte, ist man als Angestellter besser damit bedient vor der Aufnahme eines Nebenjobs den Hauptarbeitgeber zu unterrichten.
Zwei wichtige Gründe, warum ein Arbeitgeber die Nebentätigkeit ablehnen kann, sind erstens ein offensichtlicher Interessenkonflikt zwischen Haupt- und Nebentätigkeit und zweitens ein langfristiges Überschreiten einer Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Bei letzterem steht die Überlegung im Hintergrund, dass durch die Belastung des Arbeitnehmers und fehlende Ruhezeiten die Hauptbeschäftigung leidet. Aus demselben Grunde sind Minijobs während des Urlaubs ebenfalls nicht erlaubt.
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» Regeln beim Nebenverdienst für Selbstständige
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