Regeln beim Nebenverdienst für Schüler

In Deutschland ist das Arbeiten von Kindern streng geregelt. Erst ab 14 Jahre können Schüler einer leichten körperlichen Tätigkeit nachgehen zu Anfang höchsten zwei Stunden am Tag. Erst ab 16 Jahre sind bis zu acht Stunden täglich möglich. Außerdem ist die Arbeitszeit auf die Wochentage beschränkt und nur bis 20 Uhr. Davon gibt es allerdings Ausnahmen. So ist die Grenze im Gaststättengewerbe auch Wochenendarbeit von Jugendlichen bis 22 Uhr erlaubt. Ab 18 Jahren entfallen diese Regelungen dann.

Regelmäßiges Jobben während der Schulzeit unterliegt der Mini- bzw. auch der Midijobregelung. Für Ferienjobs gelten im Prinzip die gleichen Regeln wie bei kurzfristigen Minijobs. Die Ferienjobs sind versicherungsfrei bis zwei Monate bzw. 50 Tage im Jahr. Minderjährige dürfen allerdings nur 20 Tage im Jahr arbeiten.

Der jährliche Verdienst ist bis zu einem bestimmten Betrag, 7.664 Euro, steuerfrei, darüber hinaus kann ein zu hoher Verdienst, also über 7.680 Euro, zum Verlust des Kindergeldes führen.

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