Regeln beim Nebenverdienst für Rentner

Für Rentner gibt im Allgemeinen keine Verdiensthöchstgrenze. Einzige Voraussetzung ist, dass man mindestens 65 Jahre oder älter sein muss. Für Rentner unter 65 Jahren gibt es eine Höchstgrenze von 350 Euro im Monat. Wenn diese Summe dauerhaft überschritten wird, dann wird nur noch eine Teilrente ausbezahlt. Zweimal im Jahr darf allerdings die Einkommensgrenze überschritten werden, aber nur bis höchstens 700 Euro.

Ansonsten ist für Rentner wichtig, dass das Einkommen aus Nebenverdiensten abzüglich eines Freibetrages versteuert werden muss. Bei Einnahmen von über 400 Euro werden Krankenkassenbeträge fällig, allerdings entfallen die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Für vormalige Staatsbeamte, also Pensionäre, ist die Zuverdienstmöglichkeit etwas komplizierter geregelt. Sie ist von Person zu Person unterschiedlich und wird nach einer komplexen Formel individuell berechnet. Die Zuverdienstfreigrenze sollte man sich vor Aufnahme eines Nebenjobs von der zuständigen Versorgungsstelle berechnen lassen , ansonsten drohen Abzüge bei der Pension.

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