Vor Antritt einer Reise sollte man den persönlichen Versicherungsschutz abchecken. Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollte in jedem Falle abgeschlossen werden. Andere Versicherungen kann man sich sehr häufig sparen.
Dringend anzuraten – Auslandsreisekrankenversicherung
Erkundigt man sich beim Bund der Versicherten (BdV), welcher Versicherungsschutz auf Reisen angeraten ist, ist die Antwort eindeutig: Als Wichtigstes sollte vor allem eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Denn gesetzliche Krankenkassen zahlen im Ausland nur teilweise oder gar nicht. Besonders wenn einmal ein Rücktransport notwendig werden sollte, kann das teuer werden.
Zwar bestehen mit vielen Ländern sogenannte Sozialversicherungsabkommen, die gewährleisten, dass der gesetzliche Versicherungsschutz gilt. Doch tragen die Kassen in der Regel dabei nicht mehr an Kosten, als für eine vergleichbare Behandlung in Deutschland gezahlt würde. Weil aber bei einer medizinischen Behandlung im Ausland oft höhere Gebühren anfallen, bleibt man im Zweifelsfall auf den Mehrkosten sitzen. Deshalb ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung sinnvoll.
Jahresversicherung für 10 bis 20 Euro
Der Versicherungsschutz ist nicht sehr teuer. Für Familien liegen die Tarife für einen Jahresvertrag meist um die 20 Euro oder darunter, für Einzelpersonen um die 10 Euro. Damit sind dann Reisen zwischen sechs und acht Wochen während der Vertragsdauer abgedeckt. Jahresverträge sind gegenüber Einzelverträgen hierbei meist vorzuziehen. Sie sind günstig und der Versicherte muss sich nicht vor jeder Reise im Jahresverlauf neu um den Versicherungsschutz kümmern. Die Versicherung zahlt bei Erkrankungen im Ausland auch die Versorgung mit Medikamenten, Krankenhausaufenthalte sowie zahnärztliche Behandlungen.
Ein Abschluss kann auch für Privatversicherte wichtig sein
Auch für Privatversicherte kann der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll sein, insbesondere für die Kostenübernahme einer Rücküberführung, wenn diese in der bestehenden Police nicht enthalten ist. Beim Abschluss empfiehlt es sich, darauf zu achten, dass der Vertrag für die Kostenübernahme nicht die Klausel „nur wenn medizinisch notwendig“ oder ähnliches enthält. Auch gilt es, immer darauf achtzugeben, in welchen Ländern der Versicherungsschutz jeweils besteht. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen oder die Nachfrage beim Versicherer ist hier vor eiseantritt immer angezeigt.
(Nur) manchmal zu empfehlen: Reiserücktrittsversicherung
Wer eine gebuchte Reise kurzfristig absagen muss, zum Beispiel wegen einer Krankheit, muss häufig damit rechnen, dass ein Gutteil der Reisekosten trotzdem fällig wird. Reiseveranstalter verlangen Ausfall- und Stornierungsgebühren, die in der Regel umso höher liegen, je kürzer vor Reisebeginn die Absage erfolgt. Viele Reisebüros bieten von sich aus eine Reiserücktrittsversicherung an, die gegebenenfalls diese Kosten übernimmt. Als Rücktrittsgrund kommen dabei neben Erkrankung oder Unfall auch ein Todesfall in der Familie, Brand oder Einbruch in der Wohnung und teilweise auch unvorhersehbare Änderungen im Job (evtl. Arbeitsplatzverlust, u.ä.) in Frage. Auch eine Reiseabbruchversicherung für eine vorzeitige Rückkehr kann zusätzlich abgeschlossen werden. Gerade bei teuren und kostenintensiven Reisen können solche Versicherungen sinnvoll sein. Ein Abschluss sollte direkt bei Reisebuchung oder spätestens ein bis zwei Wochen anschließend erfolgen.
Kann man sich meistens sparen – Die Reisegepäckversicherung
Leider hält eine Reisegepäckversicherung nicht immer, was sich der Versicherte davon verspricht. Denn mit der Versicherung sind nicht einfach alle Diebstähle von Gepäck und mitgeführten Sachen abgesichert, sondern häufig nur in ganz bestimmten Fällen und eingeschränktem Maß. Teilweise besteht auch schon ein Schutz zum Beispiel über die Hausratversicherung bei Diebstahl im Hotelzimmer oder wenn aus dem Auto im Parkhaus etwas gestohlen wird.
Eine Reisegepäckversicherung kann man sich in der Regel sparen. Der beste Rat dürfte sein, nach Möglichkeit in den Urlaub und auf Reisen erst gar keine wertvollen Sachen mitzunehmen.
Schutzbrief und „Mallorca-Police“ – oft schon in der Kfz-Versicherung enthalten
Findet die Auslandsreise mit dem Auto statt, sollte natürlich die Autoversicherung entsprechend ausgelegt sein. Mit einem Schutzbrief sind Unfälle und Probleme mit dem Wagen abgesichert, was Pannenhilfe, Weiterreise oder Rückfahrtkosten und anderes mehr einschließt. Teilweise sind solche Leistungen bereits in der Autoversicherung enthalten oder können dem bestehenden Vertrag zugefügt werden. Auch bei Automobilclubs werden umfassende Schutzbriefe angeboten.
Wird im Urlaub ein Mietwagen genutzt, sollte zudem die so genannte „Mallorca-Police“ vorhanden sein. Damit sind Unfälle trotz unterschiedlicher gesetzlicher Grundlagen im Ausland zu den üblichen Deckungssummen abgesichert. Auch hier lohnt ein Blick in den bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag, ob eine entsprechende Klausel enthalten ist. Wenn nicht, ist ein gesonderter Abschluss zu empfehlen.
Fazit
Wer eine übliche Privathaftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung besitzt, braucht für die Reise oft nur noch eine Auslandskrankenversicherung. Weitere Reiseversicherungen kann man sich häufig sparen. Bei sehr teuren Reiseunternehmungen kann eine Reise-Rücktrittsversicherung in Frage kommen. Reisegepäck- und Autoschutzbrief-Leistungen sind oft schon durch bestehende Versicherungen abgedeckt. Der gewünschte Reiseschutz sollte aber vor jeder Reise überprüft und gegebenenfalls entsprechend angepasst werden.
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