Taschengeld – 9 Regeln für Eltern und Kinder

Taschengeld Regeln für Eltern
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Zwischen Eltern und ihren Kindern ist es mithin ein ewiger Streitpunkt, das Thema Taschengeld. Vor allen Dingen geht dabei meistens um die Höhe eines solchen, aber auch der Verwendungszweck und -sinn von Taschengeld ist oft ein Streitthema. Seltener steht die Frage im Vordergrund, ob überhaupt ein Taschengeld gezahlt werden sollte. Denn irgendwie scheinen sich Pädagogen und Soziologen, Eltern und Kinder in diesem Punkt einig zu sein. Taschengeld ist sinnvoll, auch wenn Eltern nicht in jeder Lebenssituation diesen Anspruch ihrer Kinder danach befriedigen können.

Wenn es darum geht die Vorteile und erzieherisch wertvollen Effekte von Taschengeld aufzuzeigen, dann steht an erster Stelle die Aussage, dass das Kind so den richtigen Umgang mit Geld erlernt. Generell sollten Eltern sich dieses vor Augen halten. Viel bedeutender scheint jedoch der Aspekt der Unabhängigkeit beim Taschengeld und zwar nicht finanzielle Unabhängigkeit, sondern die Unabhängigkeit der Entscheidung. Da es sich hierbei um einen Lernprozess handelt, macht man zwangsläufig auch Fehler. So sollten Eltern bei Fehlinvestitionen ihrer Sprösslinge nicht auch noch auf dem wunden Punkt herumreiten. Vorwürfe oder ständige Kritik am Umgang mit dem Taschengeld erschweren es unabhängige Entscheidungen zu bilden. Allgemein gilt, dass einmal gemachte Fehler sich stärker einprägen und daher seltener wiederholt werden. Ermahnungen der Eltern haben hier weitaus weniger Wirkung.

Wie können sich Eltern in punkto Taschengeld verhalten?

Zunächst sollten sich Eltern darüber klar werden, was Taschengeld ist und was es nicht sein sollte. Deshalb hier ein paar Informationen.

1. Taschengeld ist Geld, das dem Kind zu freien Verfügung steht, d.h. prinzipiell kann es dieses ausgeben, wofür es will, solange es ihm nicht schadet. Wenn ein Kind sich von seinem Taschengeld beispielsweise Zigaretten kauft, dann müssen Eltern dagegen einschreiten. Ein Kaufverhalten ist abhängig vom Alter des Kindes. Kleinere Kinder neigen dazu ihr Geld für Süßigkeiten auszugeben. Mit zunehmendem Alter wird das Kaufverhalten aber ausgewogener.

2. Taschengeld ist kein Mittel der Bestrafung. Im Klartext: Bei schlechten Noten sollte zum Beispiel nicht das Taschengeld gekürzt werden, da dies dem Kind die Planungssicherheit nimmt. Im Umkehrschluss sollten allerdings gute Noten auch nicht zu einer Taschengelderhöhung führen.

3. Taschengeld ist kein Entgelt für im Haushalt geleistete Arbeit. An dieser Stelle mögen die Vorstellungen auseinander gehen, denn es ist ein gängiger Ansatz Kinder über das Taschengeld für häusliche Pflichten zu motivieren. Da Hausarbeit aber im späteren Erwachsenenleben nicht an einen Verdienst geknüpft ist, sollte an dieser Stelle nicht damit angefangen werden. Kinder sollten sich frühzeitig an die Notwendigkeiten des Alltags gewöhnen.

4. Verdienste aus kleinen Jobs oder Geschenke von Verwandten sind kein Taschengeld. Wenn Eltern einen solchen Verdienst auf das gezahlte Taschengeld anrechnen und damit kürzen, warum sollte dann das Kind oder der Jugendliche überhaupt hinzuverdienen? Eigenständiges Engagement und Leistung wird dadurch herabgewertet und unrentabel.

5. Resultiert direkt aus viertens. Das Taschengeld sollte verhältnismäßig sein. Ein zu hohes Taschengeld hat den Effekt, dass der Umgang mit Geld nicht erlernt wird. Es sollte ausreichen, dass das Kind sich kleine Wünsche, wie zum Beispiel einen Kinobesuch mit Freunden, ein Eis oder eine CD, leisten kann, aber für größere Wünsche planen bzw. darauf hin sparen muss. Die Wunschliste ist ein gutes Mittel, um Kindern das Konzept des Sparens und den Wert des Geldes näher zu bringen. Eltern sollten diese mit jüngeren Kindern bzw. Kindern im Grundschulalter zusammen erstellen und regelmäßig aktualisieren. Spontane Wünsche verschwinden relativ schnell wieder von solchen Listen. Wichtig ist, dass Eltern in dieser Hinsicht eine starke Vorbildfunktion haben. Nur wenn dieses vorausschauende Sparen, zum Beispiel auf einen Urlaub, vorgelebt wird, erkennen Kinder den Sinn dahinter.

6. Eltern sollten ihre Kinder nicht zum Sparen zwingen. Natürlich ist es sinnvoll für bestimmte Sachen zu sparen, diese Einsicht ist auch bei älteren Kindern und Jugendlichen vorhanden, aber kleinere Kinder müssen dies erst lernen. Wenn für kleinere Kinder ein Sparbuch geführt wird, dann nicht von dem Taschengeld.

7. Taschengeld ist nicht für Grundbedürfnisse da. Schulsachen, Nahrungsmittel oder Bekleidung sind Ausgaben, die nicht von Taschengeld bestritten werden sollten. Es gibt dafür Ausnahmen, wenn etwa Schulbücher etc. mutwillig vom Kind zerstört wurden. Aber generell spricht es gegen das Prinzip der freien Verfügbarkeit des Taschengeldes. Wenn Kinder oder Jugendliche unbedingt einen bestimmten Artikel, zum Beispiel eine teure Hose oder ein teueres Fahrrad, bestehen, dann sollte man als Eltern ein Limit für derlei Ausgaben setzten, darüber hinaus muss sich der Nachwuchs an der Ausgabe beteiligen. Bei Jugendlichen ist es generell ein guter Weg ein so genanntes Kleidergeld mit ihnen auszumachen und auszuzahlen, da die Kleidungswahl ab einem bestimmten Alter eigenständig getroffen wird. Dieses Kleidergeld ist kein Taschengeld da zweckgebunden, verhilft aber zu mehr Unabhängigkeit.

8. Taschengeld sollte regelmäßig gezahlt werden, zu Anfang wöchentlich, da kleine Kinder noch nicht über lange Zeiträume planen, dann monatlich. Bei Jugendlichen kann dies auch eine Einzahlung auf das Juniorkonto sein. Durch die Regelmäßigkeit entsteht Planbarkeit. Außerdem sollte die Höhe des Taschengeldes für einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden, das bedeutet auch, dass von den Eltern kein Geld zugeschossen werden sollte, wenn es einmal nicht reichen sollte. Besonders wenn dies ein Dauerzustand ist.

9. Mit einem Taschengeld erhält das Kind auch die Möglichkeit anderen eine Freude oder ein Geschenk zu machen, ohne dass es vorher um Geld bitten muss. Auf der einen Seite kann das zu einer gelungenen Überraschung werden, wenn zum Beispiel die Eltern beschenkt werden sollen. Auf der anderen Seite kommen die Kinder aus einer Bittstellerposition heraus, noch ein Grund keine Bedingungen an das Taschengeld zu binden, abfällige Bemerkungen zu machen oder das Taschengeld nur bei Forderung bzw. Bitte durch das Kind zu zahlen.

» Wie hoch sollte das Taschengeld ausfallen?

 

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