Widerrufsrecht und seine Auswirkungen

Das Einmaleins der Kaufverträge

Neben den bereits genannten Rechten gibt es bei bestimmten Kaufverträgen ein Widerrufsrecht. Bei diesem besteht die Möglichkeit, dass ein Vertragspartner, sich ohne Begründung von einem geschlossenen Vertrag zurückzieht.

Privaten Kunden wird zum Beispiel bei Haustürgeschäften und den so genannten Fernabsatzverträgen Widerrufsrecht eingeräumt. Mit Fernabsatzverträgen sind Verträge gemeint, die per Telefon oder Internet abgeschlossen wurden.

Der Widerruf muss entweder in Textform erfolgen oder indem die Ware zurückgesendet wird. Für den Text reicht eine eindeutige Willenserklärung aus, dass man sich von dem Vertrag zurückzieht. Eine Erklärung warum oder gar bestimmte Formulierungen sind nicht nötig. Für den Widerruf gibt es im Normalfall eine Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Widerrufsbelehrung und dem Erhalt der Ware.

Für die Rücksendung der Ware trägt unter normalen Umständen der Verkäufer Rechnung.

Eine Alternative zum Widerrufsrecht ist das Rückgaberecht. Es gilt ausschließlich für Haustürgeschäfte und Fernabsatzverträge. Dabei erfolgt mit der Rücksendung der Rücktritt vom Vertrag.

 

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