Das Einmaleins der Kaufverträge

Das Einmaleins der Kaufverträge

Bei Käufen aller Art ist es wichtig sich zu informieren, welche Rechte und auch Pflichten damit auf einen zukommen. Denn mit jedem Kauf wird auch ein bindender Vertrag geschlossen und wie bei allen anderen Verträgen auch, sollte man auf das Kleingedruckte achten. Das Kleingedruckte kann man bei Onlineshops übrigens in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden.

Den meisten Verbrauchern sind Begriffe wie Garantie, Gewährleistung und Widerruf durchaus bekannt, was diese aber im Einzelnen bedeuten und wie sie sich auf verschiedene Kaufverträge rechtlich auswirken, ist vielen im Detail nicht klar. Aber auf Detailfragen kommt es an, wenn man eine Ware reklamieren oder umtauschen muss.

Stellen Sie sich mal vor, Sie haben sich Winterschuhe gekauft. Da es sich so ergeben hat, haben Sie im Frühjahr zugegriffen und die Schuhe bis zum nächsten Winter stehen lassen. Beim ersten Mal Tragen passiert folgendes: Die Schuhe sind sofort durchnässt.
Also, kramen sie den Kaufbeleg hervor und stellen dabei fest, die Garantie, dass die Schuhe wasserdicht sind, beträgt nur sechs Monate. Damit ist die Garantie schon abgelaufen.
Aber die Gewährleistung beträgt im Regelfall zwei Jahre, also besteht, auch wenn die Garantie abgelaufen ist, die Möglichkeit einen Mangel am Schuhwerk geltend zu machen.

Warum dies möglich ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erfahren Sie in den nachfolgenden Artikeln.

 

» Gewährleistung und Mangelhaftung

» Was gilt als Mangel?

» Nacherfüllung

» Wo ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

» Vorraussetzungen für eine Gewährleistung

» Widerrufsrecht und seine Auswirkungen

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