Um Wohneigentum durch den Staat zu fördern, gab es vor dem 1. Januar 2006 die Eigenheimzulage. Die wurde allerdings danach abgeschafft und steht nun nicht mehr zur Verfügung. Abgelöst wurde sie durch das Wohn-Riester, zumindest wird es allgemein als Nachfolger gesehen. Ob es auch als Nachfolger anerkannt wird, das wird sich zeigen.
So funktioniert das Wohn-Riester:
Jeder, der mit einem Riester-Vertrag eine private Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann sein angespartes Geld für den Kauf oder den Bau einer Immobilie verwenden. Zusätzlich machen einem noch Zulagen vom Staat diese Möglichkeit der Baufinanzierung schmackhaft, denn diese sollen einem die Möglichkeit zur Tilgung eines Immobilienkredits geben.
Ein Rechenbeispiel: 154 Euro Grundzuschuss gibt es für Sparer, die mindestens vier Prozent des beitragspflichtigen Brutto-Einkommens für die Altersvorsorge verwenden. Auch für Kinder gibt es Zulagen und zwar für jedes Kind, das Kindergeld bekommt, nochmal 185 Euro zusätzlich. Kinder, die in 2008 geboren sind, erhalten sogar 300 Euro. Hat eine Familie mit vier Kindern beispielsweise einen Riestervertrag, drei Kinder wurden vor 2008 geboren, eins in 2008, so setzt sich der Zuschuss wie folgt zusammen: Grundzulagen 1 x 154 Euro + Kinderzulage 3 x 185 Euro + Kinderzulage für das 2008 geborene Kind 1 x 300, macht zusammen eine staatliche Zulage von 1009 Euro.
Das angesparte Kapital darf also für die Finanzierung eines Hauses oder einer Wohnung genutzt werden. Es muss allerdings ein selbst genutztes Eigenheim sein. Zusätzlich muss es der Hauptwohnsitz des Sparers und darf beispielsweise keine Ferienwohnung außerhalb Deutschlands sein. Will man mit dem Riester-Guthaben ein Baudarlehen tilgen, ist dies ebenfalls möglich. Hierzu wird der Riestervertrag in einen Darlehensvertrag umgewandelt. Der Zuschuss vom Staat ist dann nicht mehr die Sparrate, sondern der Riester-Bonus, der auf die Tilgung des Kredits angerechnet wird. Das entnommene Kapital muss dagegen nicht mehr zurückgezahlt werden. Hier entfällt im Alter die Rente und wird durch die mietfreie Wohnsituation ersetzt.
Achtung: Nutzen kann man Wohn-Riester erst ab einem Kapital von 10.000 Euro. Wer noch darunter liegt, der kann noch keine Zuschüsse beantragen bzw. sein gespartes Kapital für den Bau oder den Kauf einer Immobilie verwenden.
Wohn-Riester wird auch gerne Eigenheimriester genannt. Die meisten Angebote an solchen Verträgen, halten die Sparkassen bereit. Dabei sind die Konditionen ähnlich einem Bausparvertrag. Deswegen werden entsprechende Verträge auch von immer mehr Bausparkassen angeboten.
Achtung: Auch hier schlägt der Fiskus unbarmherzig zu! Die Zuschüsse müssen nämlich im Rentenalter versteuert werden. Sie werden auf einem fiktiven Konto vermerkt und zu Beginn der Rente mit einem entsprechenden Steuersatz, der zurzeit (11/2008) bei zwei Prozent liegt, versteuert.
Und eine weitere Gefahr besteht, die man vor Abschluss eines Wohn-Riestervertrages bedenken muss. Fließt das Kapital, das für die Altersvorsorge angespart wurde, nun in den Bau einer Immobilie, ist es weg, das heißt, eben für die Altersvorsorge nicht mehr greifbar. Benötigt man aber im Alter eine zusätzliche Versorgung, die den Lebensunterhalt sichert, muss eine zusätzliche Rentenversicherung abgeschlossen werden. Dies darf nicht vergessen werden. Denn man kann dann zwar im Alter kostenlos in den eigenen vier Wänden wohnen, aber dennoch könnte es sein, dass die gesetzliche Rente nicht ausreicht. Und dann fehlt die Zusatzrente an allen Ecken und Enden.
Fazit: Wer seine Altersvorsorge durch ein Eigenheim verbessern möchte, für den sind die Zulgen aus dem Wohnriester eine willkommende Finanzierungshilfe. Man sollte sich jedoch nicht nur auf diese Maßnahme der Altersvorsorge beschränken.
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