Schuldenbereinigungsplan

Schuldenbereinigungsplan

Der erste Schritt für Schuldner ist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern mittels eines Schuldenbereinigungsplans. Man nennt diesen Schritt auch Insolvenzvergleich. Für das Erstellen eines Schuldenbereinigungsplanes sollte man sich an eine Verbraucherberatungsstelle wenden oder an einen Anwalt. Auf Antrag kann man beim Amtsgericht einen Beratungsgutschein bekommen, dann kostet die Erstberatung beim Anwalt nur 10 Euro. Das ist vor allem deshalb notwendig, da nur diese Stellen das Scheitern einer außergerichtlichen Einigung bescheinigen können. Erst dann kann ein Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht eingereicht werden.

Neben der Bescheinigung des Scheiterns der außergerichtlichen Einigung muss ein Verzeichnis sämtlicher Gläubiger und ihrer Forderungen sowie eine Aufstellung der Vermögensverhältnisse des Antragstellers vorliegen. Dazu kommt noch der Schuldenbereinigungsplan und die Frage der Restschuldbefreiung muss geklärt werden. D.h. der Schuldner muss einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen oder durch eine Erklärung darauf verzichten.

Bevor es in das vereinfachte Insolvenzverfahren geht, muss das Gericht noch prüfen, ob der Schuldenbereinigungsplan nicht gerichtlich durchgeführt werden kann. Hält es dies für möglich, dann werden der Bereinigungsplan und die Vermögensaufstellung an die Gläubiger versendet. Wenn mehr als die Hälfte, bezogen auf die Höhe und Anzahl der Forderungen, den Plan ablehnen, dann wird das einfache Insolvenzverfahren eingeleitet.

» Vereinfachtes Insolvenzverfahren
» Restschuldbefreiung und Wohlverhaltensphase

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