Arbeitnehmersparzulage und Vermögenswirksame Leistungen für Ihren Bausparvertrag

Vermögenswirksame Leistungen
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Für Ihre Baufinanzierung können Sie Zuschüsse beantragen. Vom Staat gibt es zum Beispiel die Arbeitnehmersparzulage, wenn Sie sich fürs Bausparen entscheiden.

Ein Wohnungskauf oder die Hausbau-Finanzierung lässt sich auf ganz verschiedenen Wegen realisieren. Weil Vater Staat es gerne sieht, wenn Sie in Ihren eigenen vier Wänden leben, gibt er für eine Baufinanzierung auch vielfältige Fördermittel aus. Eine Form der finanziellen Unterstützung ist die Arbeitnehmer Sparzulage. Neben der Wohnungsbauprämie oder Angeboten der KfW-Förderbank ist dies eine weitere Geldspritze, die Sie für sich beantragen können. Voraussetzung für die Arbeitnehmersparzulage ist, dass Sie ein Bausparkonto haben. 9 Prozent auf Ihre jährliche Sparquote (Obergrenze 470 Euro Sparbetrag) legt der Staat noch oben drauf. Bis zu 86 Euro kann diese Förderung pro Haushalt und pro Jahr betragen.

Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage kombinieren

Die Arbeitnehmersparzulage wird bis zu einer festgelegten Einkommensgrenze gewährt. Für Arbeitnehmer, die alleinstehend sind, liegt die Grenze bei 17.900 Euro. Bei Paaren kann das jährliche Einkommen bis zu 35.800 Euro hoch sein. Dabei wird jeweils der zu versteuernde Betrag zugrunde gelegt. Freibeträge sind also noch mit dazu zu rechnen. Wenn im Haushalt ein Arbeitnehmer für die Einkommenssicherung aufkommt, beträgt die Förderung maximal 43 Euro im Jahr. Bei zwei Arbeitnehmern verdoppelt sich die Summe auf 86 Euro. Die Arbeitnehmersparzulage muss jedes Jahr bei der Einkommensteuererklärung neu beantragt werden. Sie wird ausbezahlt, sobald die Bausparsumme in Anspruch genommen wird.

43 Euro als Alleinstehender (pro Jahr), das hört sich für den einen oder anderen eventuell zunächst nach gar nicht so sehr viel an. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich um ein zusätzliches Plus handelt, das zu den so genannten Vermögenswirksamen Leistungen noch extra hinzukommt. Je nach Arbeitsvertrag und Tarifvereinbarung können Arbeitnehmer direkt von Ihrem Arbeitgeber einen Beitrag zur Vermögensbildung erhalten: Bis zur Höhe von 470 Euro können solche Vermögenswirksamen Leistungen auch zum Bausparen verwendet werden. Zusammen mit den 43 Euro vom Staat bedeutet das dann im Idealfall 513 Euro Förderung jedes Jahr.

So gehen Sie vor, um Vermögenswirksame Leistungen zu erhalten

Erkundigen Sie sich also zuerst am besten bei Ihrem Arbeitgeber, ob und welche Vermögenswirksamen Leistungen Sie dort in Anspruch nehmen können. Die Höhe ist von Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer ganz unterschiedlich und wird bei neuen Tarifvereinbarungen auch immer wieder einmal neu festgelegt. Das Verfahren ist dann so, dass der Arbeitgeber die Summe direkt auf Ihr Bausparkonto überweist. Über alle Einzelheiten informiert Sie auch Ihre jeweilige Bausparkasse.

Falls Sie von Ihrem Arbeitgeber keine Leistungen erhalten können oder nur einen Teil des Fördersparbetrags von 470 Euro, müssen Sie aber dennoch nicht zwangsläufig auf die Arbeitnehmersparzulage verzichten. Denn Sie können den Arbeitgeber bitten, von Ihrem normalen Gehalt einen bestimmten Betrag automatisch abzuzweigen und ebenfalls auf das Bausparkonto einzuzahlen. Vom Staat erhalten Sie die Zulage dann trotzdem uneingeschränkt.

Arbeitnehmer Sparzulage doppelt beziehen

In bestimmten Fällen können Sie die Zulage sogar gleich zweimal bekommen. Wenn Sie neben dem Bausparkonto auch noch Anteile von Vermögenswirksamen Leistungen zum Beispiel in einem Aktienfonds anlegen, werden Ihnen die neun Prozent Sparzulage auch hier gewährt. Bedenken Sie, dass Sie für Ihre Baufinanzierung zudem auch noch die staatliche Wohnungsbauprämie beantragen können. So kann je nach Einzelfall insgesamt eine ganz ordentliche Fördersumme für Ihre Hausfinanzierung zusammenkommen.

Fazit

Wenn Sie sich als Arbeitnehmer für ein Bausparkonto für Ihre Hausfinanzierung entscheiden, gibt es interessante Fördermöglichkeiten für Sie. Bei einer Kombination von Vermögenswirksamen Leistungen mit Bausparen und beispielsweise einem Aktienfonds können Sie die Arbeitnehmer Sparzulage sogar doppelt ausgezahlt bekommen.

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