Versicherungslexikon | Was heißt eigentlich: Einbruchdiebstahl?

Was heißt eigentlich:

Einbruchdiebstahl

Dieser Versicherungsbegriff einfach erklärt:
Der Einbruchdiebstahl ist im Bereich der Hausratversicherung angesiedelt. Wichtig an diesem Versicherungsbegriff ist, dass dem Diebstahl ein Einbruch vorangegangen ist. Die entsprechenden Versicherungsbedingungen zeigen genau die Umstände an, bei denen die Hausratversicherung leistet, da auch der Diebstahl nach Einschleichen in ein Gebäude versichert sein kann, bzw. der Aufbruch eines Behälters.

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