Steuererklärung leicht gemacht?

Jedes Jahr plagen sich viele Menschen mit der Steuererklärung ab. Eigentlich ist die jährliche Steuererklärung für die meisten eine Einkommensteuererklärung. Manchmal taucht auch der Begriff Lohnsteuererklärung auf, aber dies stimmt so nicht, da die Lohnsteuer eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ist, sprich sie wird monatlich zusammen mit anderen Steuern vom Gehalt abgezogen.

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Wie leicht ist die Steuererklärung fertig? / © StudioLaMagica – stock.adobe.com

Bei der Lohnsteuer handelt sich um eine am Gehalt orientierte Steuer. Außen vor werden dabei Kosten gelassen, die man erst mit der Einkommensteuererklärung geltend machen kann. Das heißt, das Geld, das man im Falle einer Rückzahlung wieder bekommt, ist der Betrag, den man bei der Lohnsteuer zu viel gezahlt hat.

Seit einiger Zeit gibt es die Möglichkeit seine Steuererklärung auch am heimischen Computer oder über das Internet zu machen. In dem Zusammenhang besteht auch die Meinung, dass elektronische Steuererklärungen von den Finanzämtern schneller bearbeitet werden und man dementsprechend eine frühere Steuerrückerstattung bekommt.
Die vorhandenen Programme versprechen dabei den Steuerwust einfacher und übersichtlicher zu gestalten, als sich alleine mit den Formularen des Finanzamtes zu beschäftigen.
Können diese Programme aber halten, was sie versprechen?

Das ElsterFormular

Das bekannteste und von den Finanzämtern empfohlene Programm ist das ElsterFormular. Elster ist das Kürzel für Elektronische Steuererklärung und das kostenlose Programm der deutschen Finanzverwaltung. Das Programm ist in vielen gängigen Buchhaltungsprogrammen schon vorinstalliert, liegt aber auch separat als kostenlose CD-Rom bei den Finanzämtern aus.

Natürlich kann man sich die aktuelle Software auch aus dem Internet herunterladen. Unter Elster.de findet man Downloads und aktuelle Informationen. Zum Download der aktuellen Ausgabe des Elterformulars gehören auch immer umfangreiche Hilfestellungen und Informationen zum Ausfüllen der Formulare.

Diese Software richtet sich an alle, die eine Steuererklärung machen müssen, zum Beispiel Arbeitgeber und Selbständige. Mit dem Programm können neben der Einkommensteuererklärung sowohl die Umsatz- und Gewerbesteuererklärung, als auch Umsatzsteuervoranmeldung, die Lohnsteuervoranmeldung und die Lohnsteuerbescheinigung bearbeitet werden. Mit Elster hat man also ein sehr umfangreiches Programm zur Hand.

Kostenpflichtige Steuerprogramme

Daneben gibt es auch Software auf CD-Rom und reine Internetprogramme, die kostenpflichtig sind. Die Stiftung Warentest hat in einem Test von neun Steuerprogrammen mit Steuerexperten und sechzehn Laien die bekanntesten PC-Programme und zwei Internetanwendungen untersucht. Dabei schnitten ein Programm mit „sehr gut“, vier mit „gut“, eines mit „befriedigend“, zwei mit „ausreichend“ und eins mit „mangelhaft“ ab. Getestet wurde auf Benutzerfreundlichkeit, Hilfestellung, Steuerberechnung und Datensicherheit.

Der klare Sieger war die Software „Steuer-Spar-Erklärung 2008“ (30,- Euro) mit Bestnote. Auf den Plätzen 2 bis 4 tummeln sich „tax 2008 Standard“ (13,- Euro), „WISO Sparbuch 2008“ (29,- Euro), „Taxman 2008“ (30,- Euro) und „Quicksteuer 2008“ (12,- Euro). Das Internetprogramm „Steuerfuchs“ (14,95 Euro) wurde nur mit Note 3 bewertet. Auf den letzten drei Plätzen befinden sich die „Konz Steuersoftware 2008“ (20,- Euro), „Olufs Einkommenssteuer 2007“ (25,- Euro) und mit der schlechtesten Bewertung das Internetprogramm „Lohnsteuer kompakt 2008“ (7,99 Euro).

Was bringen also Steuerprogramme?

Generell kann man also sagen, dass Steuerprogramme ein hilfreiche Angelegenheit sind, um seine Steuererklärung elektronisch abzuwickeln. Allerdings erfordern auch diese Anwendungen, dass man sich vor allem sorgfältig in die Hilfestellungen einliest. Eine schnellere Variante zum ElsterFormular sind sie demnach auch nicht. Allerdings bieten sie dem Nutzer mehr Hilfestellung und Informationen zum Erstellen der Steuererklärung.

Zusatz: Vereinfachte Einkommensteuererklärung

Nicht für alle ist eine umfangreiche Einkommensteuererklärung nötig. Besonders Personen, die nur Einnahmen aus Lohn oder Lohnersatzleistungen bekommen, können seit 2006 eine vereinfachte Steuererklärung abgeben. Innerhalb dieser kann man nur die für Angestellte typischen Werbungskosten, Sondersausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

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