Wann Sie Ihre Handwerkerechnung von der Steuer absetzen können und wie viel Geld Sie sich zurückholen, erfahren Sie hier.
Viele Verbraucher sind sich gar nicht darüber bewusst, welche Ausgaben sie auf legale Art und Weise von der Steuer absetzen können. Haben Sie zum Beispiel gewusst, dass es auch die Möglichkeit gibt, eine Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen zu können? Tatsächlich ist es so, dass auch die Ausgaben für einen Handwerker die zu zahlende Einkommensteuer verringern können. Zwar kann in der Regel nicht die gesamte Handwerkerrechnung steuerlich geltend gemacht werden, aber zumindest einen Teil können Sie steuerlich berücksichtigen lassen. Darauf weist unter anderem auch der VPB (Verband Privater Bauherren) hin. Daher sollten Sie auf diese Möglichkeit nicht verzichten, denn es kann sich durchaus lohnen, die Handwerkerrechnung in der Einkommensteuererklärung aufzuführen.
Bis zu 1.200 Euro können steuerlich berücksichtigt werden
In der Regel können Sie 20 Prozent der jeweiligen Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen. In dem Zusammenhang gibt es aber eine Höchstgrenze zu beachten: 6.000 Euro Handwerkerrechnung. Demzufolge können Sie also maximal 1.200 Euro steuerlich geltend machen.
- Darüber hinaus muss noch eine weitere Voraussetzung erfüllt werden, nämlich dass eine ordentliche Rechnung des Handwerkers vorhanden ist.
- Diese muss von Ihnen zudem per Überweisung bezahlt worden sein.
- Wichtig ist ebenso zu wissen, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit nur für Privatpersonen gilt.
In diesem Zusammenhang sind nahezu alle Kosten abziehbar (innerhalb der bereits erwähnten Grenzen), die das eigene Haus betreffen, welches von Ihnen bewohnt wird. Absetzbar sind in diesem Zusammenhang nicht nur die reinen Arbeitskosten, sondern darüber hinaus auch die Fahrtkosten sowie die anteilige Mehrwertsteuer.
Steuerlich nicht berücksichtigt werden können hingegen die Materialkosten. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Leistungen des Handwerkers nur dann steuerlich geltend gemacht werden können, wenn Sie zuvor für diese Leistungen keine öffentlichen Fördermittel erhalten haben (zum Beispiel für eine Renovierung). Dies könnte zum Beispiel ein zinsgünstiges KfW-Darlehen sein.
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Welche Ausgaben können Sie bei der Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen?
Da Sie nun wissen, dass Handwerkerrechnungen in gewissen Grenzen und unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgezogen werden können, stellt sich nun noch die Frage, in welchem Teil der Einkommensteuererklärung diese Ausgaben aufzuführen sind. Es handelt sich bei den Kosten für einen Handwerker um sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen. Dabei fallen diese haushaltsnahen Dienstleistungen unter die Sonderausgaben, die in jeder Einkommensteuererklärung eine mögliche Position sind. Falls Sie sich dennoch nicht sicher sind, an welcher Stelle diese Ausgaben in der Steuererklärung eingetragen werden müssen, holen Sie am besten fachkundigen Rat ein, zum Beispiel von Lohnsteuervereinen oder einem Steuerberater.
Beispiele für absetzbare Ausgaben
Es gibt in der Praxis eine Reihe von Beispielen, in welchen Fällen Sie die Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen können.
- Absetzbar wären zum Beispiel 20 Prozent der Kosten (außer Materialkosten), falls Ihre Heizungsanlage repariert worden ist.
- Weitere typische Beispiele aus der Praxis sind Malerarbeiten, Fliesenarbeiten oder auch Elektroarbeiten. Diese Kosten können übrigens auch dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn Sie bisher noch nicht in dem Haus gewohnt haben, in dem die Arbeiten durchgeführt worden sind. Dies ist in der Regel kurz vor dem Umzug bzw. kurz nach dem Kauf der Immobilie der Fall.
- Darüber hinaus können ebenfalls die Kosten für Gartenarbeiten, den Schornsteinfeger oder zum Beispiel die Handwerkerrechnung steuerlich berücksichtigt werden, die aufgrund der Modernisierung der Küche oder des Bades gestellt worden ist.
Fazit:
Es gibt also eine ganze Reihe von Praxisbeispielen, die zeigen, dass die Kosten für einen Handwerker in sehr vielen Fällen von Privatpersonen von der Steuer abgesetzt werden können. Lassen Sie sich dieses Geld nicht entgehen!
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