Eine Existenzgründung ist immer eine anstrengende Angelegenheit und nimmt viel Zeit in Anspruch. Bis ein einträgliches Einkommen erzielt wird, von dem der Lebensunterhalt bestritten werden kann, dauert es manchmal eine ganze Weile. Zudem sind besonders in der Gründungszeit oft teure Investitionen fällig. Um in dieser Startphase zu helfen und die ersten Schritte im Unternehmerdasein zu erleichtern, gibt es für Hartz 4 Bezieher das sogenannte Einstiegsgeld.
Einstiegsgeld für die erste Phase der Existenzgründung
Wie hoch die Förderung im Einzelfall ausfällt, ist nicht einheitlich festgelegt. Das Einstiegsgeld richtet sich nach der bislang erhaltenen Regelleistung sowie weiteren Faktoren. Prinzipiell gibt es zudem keinen rechtlich einklagbaren Anspruch auf die Unterstützung bei einer Existenzgründung. Letztlich entscheidet der zuständige Sachbearbeiter, ob und in welcher Höhe Einstiegsgeld bewilligt wird. Durch die verschiedenen Einzelregelungen kann es daher auch zu regionalen Unterschieden kommen. Als empfohlener Richtwert gelten 50 Prozent des bisherigen Harz 4 Bezugs (zusätzlich) als Einstiegshilfe.
12 bis 24 Monate finanzielle Unterstützung
Die Leistungszahlungen sind generell auf höchstens 24 Monate angelegt. Eine Überprüfung findet aber oft nach Ablauf von 12 Monaten statt. Gegebenenfalls wird dann in einem Neuentscheid darüber befunden, ob das Einstiegsgeld weiterhin bewilligt wird. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist grundsätzlich, dass für die Geschäftsidee ein Businessplan vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, mit welchem Finanzbedarf zu rechnen ist und welche Entwicklungschancen mit dem Geschäftsmodell im Einzelnen verbunden sind. Ziel der Förderung ist letztlich, dass der Hartz 4 Bezug langfristig beendet werden kann. Als Alternative zur beruflichen Selbständigkeit wird durch das Einstiegsgeld auch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit geringem Einkommen unterstützt, sofern die berufliche Tätigkeit mindestens 15 Arbeitswochenstunden umfasst.
Voraussetzungen für den Erhalt von Einstiegsgeld
Neben einer tragfähigen Geschäftsidee, die über einen ausgearbeiteten Businessplan nachzuweisen ist, gehört zu den Voraussetzungen für eine Bewilligung, dass die Tätigkeit hauptberufliche Züge trägt. Dabei kann es sich auch um den Wechsel von einer früher nebenberuflichen Beschäftigung hin zu einer jetzt hauptberuflichen Berufsausübung handeln. Vielleicht bringen Sie aus einer früheren Beschäftigung die entsprechenden Fertigkeiten und Kenntnisse mit, um sich in diesem Berufsfeld selbständig zu machen. Im Verlauf des Bewilligungsverfahrens ist über eine Gewerbe-Anmeldung oder über einen äquivalenten Nachweis vom Finanzamt dann die Aufnahme der Selbständigkeit zu belegen.
Was gilt es auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu beachten?
Hilfreich für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist außer einem detaillierten Businessplan auch eine ausführliche Liquiditätsvorschau, die über einen größeren Zeitraum genau Auskunft gibt, wie viel Geld wann benötigt wird und voraussichtlich zur Verfügung steht. Wenn Sie sich für eine Selbstständigkeit interessieren, sollten Sie sich außerdem bereits im Vorfeld damit auseinandersetzen, welche besonderen Herausforderungen auf Sie als Gründerperson zukommen. So gilt es in der Regel ein gewisses Maß an Organisationstalent mitzubringen. Auch in die Grundlagen einer Finanzbuchhaltung und der jeweils geltenden steuerlichen Festlegungen müssen Sie sich ein wenig einarbeiten. Das Einstiegsgeld selbst ist übrigens steuerfrei.
Weitere Hilfestellungen für die Existenzgründung
Neben den finanziellen Aspekten einer Existenzgründung, die durch das Einstiegsgeld wenigstens teilweise abgedeckt werden können, ist es sinnvoll, sich für den Schritt in die Selbständigkeit möglichst viele Informationen aus den verschiedensten Quellen anzusammeln. Informationen rund um das Einstiegsgeld finden Sie beispielsweise im Gründerlexikon.de. Auch viele weitere Tipps für Existenzgründer sind auf diesen Seiten nachzulesen. Das Existenzgründerportal des Bundeswirtschaftsministeriums enthält ebenfalls viele nützliche Anleitungen, Checklisten und Ratschläge. Dort ist auch eine eigene Broschüre zur Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus und zu verschiedenen Fördermöglichkeiten inklusive Einstiegsgeld zu finden (Infoletter Nr.16).
Fazit
Der Weg in die berufliche Selbstständigkeit ist nicht immer einfach. Hartz 4 Bezieher können sich mit dem Einstiegsgeld auf finanzieller Seite ein wenig unter die Arme greifen lassen.
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