Ab 2011 sind einige Neuerungen bei Hartz IV (Arbeitslosengeld II) geplant. Lesen Sie hier, welche neuen Regelsätze dann gelten sollen. Außerdem stellen wir Ihnen vier Möglichkeiten vor, wie Sie bei Hartz IV Ihr Haushaltsbudget zusätzlich entlasten können.
Fünf Euro Erhöhung zum bisherigen Regelsatz sind nach den vorgestellten Änderungen vorgesehen. Das gilt für den Satz für Erwachsene. Bei Kindern bleiben die Sätze unverändert. Damit ergeben sich für Kinder bis sechs Jahren 213 Euro, von 7 bis 14 Jahren 242 Euro und von 15 Jahren bis 18 Jahren 275 Euro monatlich. ür Erwachsene läge der Regelsatz ab 2011 bei 364 Euro. Endgültig beschlossen ist daran aber noch nichts. Erst wenn Bundesrat und Bundestag zugestimmt haben, treten die Neuregelungen so in Kraft.
Überblick – So setzen sich die 364 Euro ALG II zusammen
In der folgenden Tabelle können Sie sehen, wie dabei jeweils die 364 Euro monatlich pro Erwachsenen zustande kommen und für welche durchschnittlichen Ausgaben das Geld veranschlagt wird.
Nahrungsmittel | 128,46 Euro |
Bekleidung / Schuhe | 30,40 Euro |
Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung | 30,24 Euro |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte | 27,41 Euro |
Gesundheitspflege | 15,55 Euro |
Verkehr | 22,78 Euro |
Nachrichtenübermittlung | 31,96 Euro |
Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 39,96 Euro |
Bildung | 1,39 Euro |
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | 7,16 Euro |
andere Waren und Dienstleistungen | 26,50 Euro |
(Quelle: ARD)
Vier Möglichkeiten, wie Sie Ihr Haushaltsbudget entlasten können.
Tipp 1 – GEZ-Gebühren sparen
Wer Hartz IV (ALG II) bezieht, kann sich grundsätzlich von den GEZ-Gebühren befreien lassen. Dazu ist allerdings ein eigener Antrag bei der Gebühren-Einzugszentrale zu stellen. Antrags-Formulare gibt es zum Beispiel hier direkt online bei der GEZ: Antragsformular Gebührenbefreiung. Das Formular kann online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Zusätzlich zum Antrag ist eine Bescheinigung über den Bezug von ALG II beizufügen. Aus der Bescheinigung sollte hervorgehen, ob Sie Zuschläge zum Arbeitslosengeld erhalten. (Falls das der Fall ist, ist eine Bewilligung der GEZ-Befreiung nicht sicher.)
Tipp 2 – Sozialtarif bei der Deutschen Telekom nutzen
Sobald eine Bescheinigung der GEZ über die Gebührenbefreiung vorliegt, ist es zudem möglich, bei der Telekom den sog. Sozialtarif zu beantragen. Für Telefongespräche ins Inland und ins Ausland wird auf die monatliche Grundgebühr dann ein festgelegter Betrag pro Abrechnungszeitraum erlassen (nicht in Mobilfunknetze). Das sind derzeit bis zu 6,94 Euro. Auf den Seiten der Telekom finden Sie weitere Informationen und den Auftrag für einen Sozialtarif zum herunterladen.
Tipp 3 – Können Sie Mehrbedarf geltend machen?
In bestimmten Fällen kann sich der Hartz IV Regelsatz erhöhen, etwa wenn ein nachgewiesener Mehrbedarf vorliegt. Das ist beispielsweise der Fall bei einer Schwangerschaft. Auch wenn anerkannte chronische Krankheiten vorliegen, die einen erhöhten medizinischen Aufwand erfordern oder wenn körperliche Einschränkungen einen Mehrbedarf nötig machen, ist eine Erhöhung des ALG II möglich. Welche genauen Richtlinien hierbei im Einzelnen herangezogen werden und verschiedene Antragsformulare zum Downloaden finden Sie zum Beispiel hier auf den Seiten der Arbeitsagentur.
Tipp 4 – Bildungspaket nutzen
Schließlich wird mit den Neuregelungen zu Hartz IV ein so genanntes Bildungspaket aufgelegt. Dadurch wird es ermöglicht, dass Kinder Sport- und Freizeitangebote kostenlos besuchen können. So lässt sich zum Beispiel ein Judo-Kurs finanzieren oder es können die Beiträge für einen Sportverein bezahlt werden. Auch Musikunterricht wird auf diese Weise unterstützt. Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, werden Gutscheine ausgestellt. Des Weiteren ist ein Zuschuss zum Mittagessen in Kindertagesstätten oder in der Schule möglich. Die Kosten für den normalen Schulbedarf wie Hefte, Stifte und dergleichen werden ebenso erstattet. Auf besonderen Antrag wird ferner Nachhilfe-Unterricht und Lernförderung finanziell unterstützt. Für die Durchführung sollen die jeweiligen Jobcenter zuständig sein. Erkundigen Sie sich am besten, wie bei Ihnen vor Ort das Verfahren konkret ist, sobald die Neuregelungen in Kraft treten. Hier können Sie das für Sie zuständige Jobcenter ausfindig machen: Jobcenter vor Ort.
Fazit
5 Euro Erhöhung ist nicht viel. Mit den genannten vier Möglichkeiten, können Sie Ihr monatliches Hartz IV Budget gegebenenfalls zusätzlich vergrößern.
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