Hartz 4 für Selbständige – Wer hat Anspruch?

Ob man Leistungen gemäß Hartz 4 beziehen kann, hängt nicht davon ab, ob man einer festen Arbeit nachgeht oder nicht. Auch Selbständige können ALG II beantragen, weil als Kriterium das monatliche Real-Einkommen gilt.

Selbstaendige ALG II Anspruch
Wer hat bei Selbständigkeit Anspruch auf Hartz 4? / © ArTo – stock.adobe.com

Wer als Freiberufler oder Selbständiger tätig ist, kennt das nur allzu gut: Der durchschnittliche Verdienst fällt nicht immer gleich aus und kann von Monat zu Monat schwanken. Je nach Auftragslage geht die Ertragskurve nach oben oder auch nach unten. Wenn dabei das Einkommen unter eine bestimmte Grenze fällt, kann daher auch für Selbständige ein Hartz 4 Antrag in Frage kommen. Denn der Anspruch auf ALG II Leistungen bemisst sich nicht nach dem beruflichen Status, sondern nach den tatsächlichen Einkünften. Wer als Selbständiger konjunkturbedingt (oder durch andere Faktoren) empfindliche Gewinneinbußen hinnehmen muss, für den kann ein Hartz 4 Bezug über finanzielle Durststrecken hinüberhelfen.

Hartz 4 beantragen als Selbständiger

Die Zuverdienstmöglichkeiten während eines ALG II Bezuges sind eindeutig geregelt. Bis zu 1.200 Euro monatlich (ohne Kinder) und bis zu 1.500 Euro mit Kindern können nebenher verdient werden, ohne dass der staatliche Zuschuss gestrichen wird. Für Selbständige mit ihren schwankenden Einnahmen wird für die Berechnung dabei ein Durchschnittswert aus mehreren Monaten zugrunde gelegt. Im Jahr 2008 waren es über 100.000 Selbständige, die Mittel aus dieser Grundsicherung erhalten haben. Dazu zählen auch diejenigen, die durch eine Förderung der Arbeitsagentur aus der Arbeitslosigkeit heraus erst den Schritt in die Selbständigkeit gemacht haben. Es ist also zunächst nichts Ungewöhnliches, auch als freiberuflich Tätiger Zuwendungen aus Hartz 4 zu erhalten. Damit man ALG II erhält, sind allerdings einige Besonderheiten für Selbständige zu beachten. Einnahmen und Ausgaben müssen genau nachgewiesen werden.

Hartz 4 für Selbständige – Online-Rechner

Und wie hoch fällt der Bezug von Hartz 4 für Selbständige konkret aus? Das kann man überschlagsmäßig mit dem ALG II Rechner auf forium.de für sich herausfinden. Wenn Sie dort einige Angaben zu monatlichen Einkünften, Ausgaben für Miete und Wohnung sowie zur familiären Situation machen, wird Ihnen in einer ungefähren Vorausschau angezeigt, wie hoch eine staatliche Unterstützung voraussichtlich ausfallen wird. Das tatsächliche Endergebnis kann davon aber noch abweichen, weil bis zur Bewilligung verschiedene Einzelfragen durch den Sachbearbeiter des jeweiligen Leistungsträgers abzuklären sind. Die Beispiel-Rechnung ist also nur eine Art Schnell-Anfrage zum Abschätzen, ob die Angelegenheit tatsächlich in Frage kommt. Neben der anonymen Online-Abfrage kann aber auch eine direkte Anfrage beim zuständigen Amt oder einer Beratungsstelle sinnvoll sein. Denn dabei erhalten Sie Auskünfte, die konkret auf Ihre Situation eingehen und Zahlenwerte, die dann auch belastbar sind.

Hartz 4 als Überbrückung bei Auftragsflaute nutzen

Um bei geringer werdendem Einkommen als Selbständiger über die Runden zu kommen, kann ein Antrag auf Hartz 4 eine sinnvolle Lösung sein. Auch die Beiträge für Versicherung, Rentenvorsorge und Krankenkasse können auf diesem Wege abgesichert werden. Anstatt wegen einer längeren Auftragsflaute die erarbeitete Position in seinem Berufsfeld aufzugeben, kann die staatliche Stütze eine effektive Überbrückung darstellen, um im begonnenen Job zu bleiben. Wenn das Geschäft wieder besser läuft, kann man dann ohne lange Wieder-Einstiegsphase durchstarten, was nicht der Fall wäre, wenn man ganz pausiert. Übrigens ist beim ALG II Bezug auch vorgesehen, dass bei unerwartet schnellem Wiederanstieg des regelmäßigen Einkommens bereits gezahlte Hartz 4 Leistungen eventuell wieder zurückzuzahlen sind. Vermutlich stellt das aber das kleinere Übel für jemanden dar, der Interesse daran hat, sich seine berufliche Zukunft zu erhalten.

Das Verdienst-Spektrum von Selbständigen, die Hartz 4 Leistungen beziehen, ist laut Angaben der Bundesagentur sehr unterschiedlich. Mehr als die Hälfte nehmen (Statistik 2008) weniger als 400 Euro im Monat ein. Knapp ein Viertel verdient mehr als 800 Euro. Die verbleibenden 20 Prozent hatten Einkünfte, die zwischen 400 und 800 Euro lagen. Die Zahlen zeigen wie vielschichtig die Einkommensstrukturen im Einzelnen sind. Gegebenenfalls sind auch Qualifizierungsmaßnahmen und Weiterbildungskurse über die Arbeitsagentur unterstützungsfähig.

Fazit:
Der Bezug von Hartz 4 für Selbständige kann eine gangbare Möglichkeit darstellen, um im angestammten Berufsfeld zu verbleiben, auch wenn das Einkommen momentan nicht zum vollen Unterhalt ausreicht. Sie können Zeiten der Auftragsflaute überbrücken und anschließend umso schneller durchstarten.

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