Hartz 4 Bewerbungskosten – Zuschuss nicht verstreichen lassen!

Bewerbungen schreiben, versenden und zum Vorstellungsgespräch fahren, kostet nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld. Empfänger von Arbeitslosengeld II können und sollten daher Hartz 4 Bewerbungskosten beantragen.

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Lassen Sie Ihren Zuschuss für Bewerbungskosten nicht verstreichen. / © A_Bruno – stock.adobe.com

Wer auf Arbeitssuche ist und nicht nur zwei oder drei Bewerbungen, sondern zehn, zwanzig oder mehr verschickt, merkt sehr schnell, dass das einen echten Kostenpunkt darstellt. Wenn dann auch noch verschiedene Fahrten zu Vorstellungsgesprächen dazukommen, kann das zu einer teuren Angelegenheit werden, die ein schmales Finanzbudget zusätzlich belastet. Für Hartz 4 Bezieher gibt es daher prinzipiell die Möglichkeit, für Bewerbungskosten einen Zuschuss zu erhalten. Für die Bewerbungsunterlagen werden teilweise pauschal fünf Euro pro Bewerbung gewährt, teilweise erfolgt eine Erstattung je nach Quittungsvorlage. Bis zu 260 Euro maximal können pro Jahr ersetzt werden.

Hartz 4 Bewerbungskosten – Antrag auf Übernahme stellen

Eine Pflicht zur Übernahme der Bewerbungskosten besteht, wenn Sie eine “Eingliederungsvereinbarung“ mit der Arbeitsagentur getroffen haben. Andernfalls stellt die Kostenerstattung eine freiwillige Leistung dar, die je nach Ermessen des Fallmanagers und nach allgemeiner Kassenlage bewilligt wird (das Geld stammt aus dem Topf des Vermittlungsbudgets, der am Ende eines Haushaltsjahres eventuell auch schon gut abgeschöpft sein kann). In jedem Falle empfiehlt es sich, einen Antrag auf die Kostenübernahme bereits vor Entstehen der Ausgaben zu stellen und das genaue Verfahren abzuklären. Auf der sicheren Seite ist, wer eine schriftliche Zusicherung vorliegen hat. Das gilt besonders für die Fahrtkostenerstattung für ein Vorstellungsgespräch. Bei einer rechtzeitigen Anfrage können Sie ebenfalls schon in Erfahrung bringen, welche Unterlagen jeweils einzureichen sind.

Fahrtkosten für das Vorstellungsgespräch

Für die Anreise und Rückfahrt zu einem Vorstellungsgespräch kommt allerdings in der Regel das einladende Unternehmen auf. Das gilt sogar, wenn es nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Anders sieht es aus, wenn die Firma vorab mit Ihnen ausmacht, dass keine Fahrtkosten gezahlt werden. (Nur) in diesem Fall kann eine Erstattung bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Gegebenenfalls zahlt diese dann auch für eine etwaige Übernachtung. Vorausgesetzt natürlich, dass diese tatsächlich nötig ist. Bei der Art des angestrebten Arbeitsverhältnisses muss es sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung handeln. Erstattungsfähige Aufwendungen sind in der Regel ein 2.-Klasse-Ticket der Deutschen Bahn vom Wohnort bis zum Unternehmenssitz. Dabei sind auch die möglichen Spar-Tickets und Ermäßigungen zu berücksichtigen. Wenn die Anfahrt mit dem Privat-Pkw erfolgt, gilt prinzipiell eine Kilometerpauschale von 20 Cent für die zurückgelegte Wegstrecke.

Die gesetzlichen Bestimmungen nach § 45 SGB III

Die gesetzlichen Grundlagen für die Kostenübernahme finden sich im § 45 des Sozialgesetzbuchs III („Förderung aus dem Vermittlungsbudget“). Dort ist auch nachzulesen, dass ein fragliches Bewerbungsgespräch außerhalb Deutschlands in einem Land der EU bzw. des europäischen Wirtschaftsraums stattfinden kann, auch in der Schweiz. Es handelt sich um eine „Kann-Bestimmung“ („können aus dem Vermittlungsbudget … gefördert werden“). Es dürfte daher im Einzelfall auch darauf ankommen, dem jeweiligen Sachbearbeiter die Sinnhaftigkeit der einzelnen Bewerbungen und der Bewerbungskosten gut darlegen zu können. Wenn eine Eingliederungsvereinbarung neu mit Ihnen getroffen wird, sollten Sie am besten bereits bei der Abfassung darauf achten, dass die Übernahme von Bewerbungskosten ausdrücklich erwähnt und damit schriftlich fixiert ist. Dann ersparen Sie sich spätere Nachfragen und wissen genau, was Sache ist.

Belege für Bewerbungsmappen, Fotos usw. sammeln

Die häufigere Art der Kostenerstattung als der Fahrtkostenersatz dürfte die Übernahme der Ausgaben für Bewerbungs-Unterlagen und den Postversand darstellen. Schließlich muss man erst einmal dahin kommen, dass man zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird. Dazu gehören dann die gepflegte Bewerbungsmappe genauso wie Bewerbungsfotos, Umschläge oder das Porto. Man sollte daher am besten von Beginn an alle Belege und Einzelquittungen sorgfältig sammeln und für eine spätere Vorlage aufbewahren.

Fazit
Bewerbungen sind schon an sich meist eine nervenaufreibende Angelegenheit. Lassen Sie sich wenigstens die Hartz 4 Bewerbungskosten, soweit das geht, von der Arbeitsagentur erstatten. Stellen Sie dazu rechtzeitig einen Antrag bei Ihrem Fallmanager.

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