Es spricht nichts dagegen, dass auch Selbstständige einem Nebenjob nachgehen. Bei einem 400-Euro-Job werden für den Arbeitnehmer keine Abgaben fällig. Über 400 Euro müssen die Einnahmen allerdings regulär versteuert werden.
Wichtig für Selbstständige ist, dass das Finanzamt die Tätigkeit als Hauptberuf sieht, in der das höhere Einkommen besteht. Wenn in der Nebentätigkeit mehr Geld verdient wird, als in der Hauptbetätigung, dann wird der Nebenjob zur Haupttätigkeit.
» zurück
Hinterlasse jetzt einen Kommentar