Zwei Begriffe, die im allgemeinen Sprachgebrauch oft vermengt werden, sind Gewährleitung und Garantie.
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, wohingegen die Garantie eine Zusatzleistung des Unternehmens oder Händlers ist. Außerdem unterscheiden sie sich noch in dem Punkt der Mangelfreiheit.
Während die Gewährleistung nur die Mangelfreiheit zum Zeitpunkt des Kaufes betrifft, so bezieht sich die Garantie auf die Funktionsfähigkeit des Gerätes oder der Ware im gesamten Zeitraum der Garantie.
Wenn der Kunde den Defekt selbst verursacht oder versucht ihn selbst zu beheben, dann erlischt die Garantie.
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