Für eine Gewährleistung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
Da wären zunächst die formalen Voraussetzungen, wie der Kaufbeleg (Kassenbon, Kreditkartenabrechnungen oder ein Zeuge) und dass die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Dann folgt die Problembehandlung durch den Verkäufer. Dabei wird die Fehlerbeschreibung des Kunden geprüft. Dafür gibt es ein Prozedere, bei dem Fragen nach dem Verursacher des Schadens geklärt werden und ob die Schäden überhaupt durch die Gewährleistung oder Garantie abgedeckt werden.
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