Was heißt eigentlich:
Vorläufige Deckungszusage
Dieser Versicherungsbegriff einfach erklärt:
Beantragt der Versicherungsnehmer einen bestimmten Versicherungsschutz kann ihm von Seiten des Versicherungsunternehmens eine vorläufige Deckungszusage erteilt werden. Dies bedeutet, dass der Versicherungsschutz schon greift (teilweise mit Einschränkungen) obwohl der Versicherer den Antrag noch nicht angenommen hat. Dieser Schutz gilt bis zur Annahme oder Ablehnung des Antrages.
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