Der Steuerfreibetrag – Grenzen kennen und richtig nutzen

Die Arbeitslosigkeit in Deutschland ist auf dem niedrigsten Stand seit mehr als zehn Jahren. Für viele, die endlich wieder eine Arbeit gefunden haben bedeutet dies aber auch, dass sie nicht nur in die eigene Tasche wirtschaften, sondern von ihrem hart erarbeiteten Geld Steuern an den Staat abführen müssen. Wer am Ende des Monats seinen Gehaltszettel in der Hand hält und Brutto- mit Nettolohn vergleicht, gerät leicht in Rage. Denn dann sieht man wie viel Lohnsteuer einem abgezogen wurde. Zu Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung kommt noch ein ganz schöner Batzen an Steuern hinzu, die vom sauer verdienten Geld einfach einbehalten werden.

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Lernen Sie die Grenzen des Steuerfreibetrags kennen, um ihn richtig zu nutzen. / © Eigens – stock.adobe.com

Viele finden das ungerecht, aber so funktioniert ein Sozialstaat nun mal. Wer viel verdient  der hat auch viele Abgaben zu zahlen, aber im Endeffekt mehr Geld netto in der Tasche als jemand mit wenig Einkommen. Letztere, die sowieso mit wenig zurechtkommen müssen, haben dann auch noch die Angst vor Augen dass von dem Wenigen so gut wie nichts mehr übrig bleibt.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag?

Doch nicht an jedem Einkommen darf der Fiskus sich bedienen. Denn die Einnahmen bleiben steuerlich unberührt, wenn sie eine gewisse Summe im Jahr nicht übersteigen. Diese liegt bei  7.664 Euro. Wer diese Summe oder weniger jährlich verdient, der braucht keine Steuern zu zahlen. Diese Grenze nennt man auch Steuerfreibetrag oder Grundfreibetrag. Verdient man allerdings mehr als diese 7.664 Euro, dann schlägt das Finanzamt gnadenlos zu. Je nach Höhe des Einkommens liegen die Steuersätze in Deutschland zwischen 15 und 42 Prozent. Versteuert wird allerdings nicht alles, denn die 7.664 Euro Steuerfreibetrag bleiben auch dann unangetastet, wenn man ein höheres Einkommen hat. Nur was darüber liegt, wird versteuert. Verdient also jemand zum Beispiel im Jahr 20.000 Euro, dann wird nicht die gesamte Summe versteuert, sondern nur 12.336 Euro.

Der Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte

Wer mehr Geld in der Tasche haben möchte, der kann sich einen Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Damit kann  das monatliche Nettogehalt erhöht werden. Allerdings kann das nicht jeder nach Lust und Laune tun. Ausschlaggebend sind die Nebenkosten, die man ein Jahr vorher von der Lohnsteuer absetzen konnte. Ist anzunehmen, dass man beispielsweise die selben Fahrtkosten zur Arbeit hat wie im Jahr zuvor oder auch annähernd auf die selben Werbungskosten kommt, die man ebenfalls von der Steuer abgesetzt hat, dann kann man sich durch die Eintragung dieses Steuerfreibetrages das Geld schon unterm Jahr zurückholen. In der Regel bekommt man ja die Ausgaben, die man im Jahresverlauf gehabt hat,  beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder erstattet. Wenn nun aber dieser Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eingetragen wird, dann werden diese Ausgaben schon auf den Monat umgelegt und man zahlt dadurch monatlich weniger Lohnsteuer.
Aber Achtung: Wird am Ende des Jahres klar, dass man weniger Ausgaben hatte als man im Freibetrag eintragen lassen hat, dann kann das Finanzamt eine Nachzahlung fordern. Dies sollte man immer im Hinterkopf behalten, damit es kein böses Erwachen gibt.

Sparerfreibetrag sichert steuerfreie Zinsen

Ein weiterer wichtiger Steuerfreibetrag ist der Sparerfreibetrag. Er regelt die steuerliche Freiheit von Zinseinnahmen. Wessen jährliche Zinseinnahmen einen gewissen Betrag übersteigen, der muss dafür Steuern zahlen. Diese Grenzen liegen bei 750 Euro für Singles und bei 1500 Euro für Verheiratete.

Dies waren die wichtigsten Steuerfreibeträge, die für die meisten Menschen gültig sind. Insgesamt gibt es derzeit 13 unterschiedliche Steuerfreibeträge. So zum Beispiel auch für Rentner. An deren Berechnungen merkt man schon die Schwierigkeiten, die dieses Thema mit sich bringt. Denn der Steuerfreibetrag bei Rentnern richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. So hat man beispielsweise bei Rentenbeginn im Jahr 2014 einen prozentualen Freibetrag von 32. Geht man 22 Jahre später, also im Jahr 2032 in Rente, dann besteht nur noch ein Freibetrag von 4 Prozent. Diese sehr komplexen Berechnungen sind wohl nur von einem Steuerberater oder dem Finanzamt wirklich begreif- und erklärbar. Deswegen sollte man für genauere Informationen, auch diese Stellen aufsuchen und sich umfassend beraten lassen. Denn der Fiskus muss nicht mehr bekommen, als ihm zusteht.

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