Hartz 4 – Jetzt Fristverlängerung für Bildungspaket nutzen!

Hartz 4 - Jetzt Fristverlängerung für Bildungspaket nutzen!

Eigentlich ist am 30. April 2011 die Frist abgelaufen. Leistungen aus dem Bildungspaket können aber wegen Fristverlängerung doch noch beantragt werden. Und das lohnt sich auch: So gibt es beispielsweise 104 Euro pro Kind (für vier Monate rückwirkend) als Geldauszahlung für Mittagessen in der Schule. Dazu kommen weitere Leistungen, etwa für Freizeitaktivitäten, Fußball, Judoverein oder Nachhilfe-Unterricht.

Seit Anfang des Jahres 2011 haben Hartz 4 Empfänger sowie Wohngeldbezieher Anspruch auf weitere Unterstützungsleistungen für ihre Kinder. Dazu gehören beispielsweise 26 Euro monatlich pro Kind für Mittagessen an der Schule, in Kindertagesstätten oder im Kinderhort. Normalerweise wird das Geld auf Antrag direkt an die Träger der Essensausgabe überwiesen. Doch weil das neue Gesetz erst in der Umsetzung ist, werden aufgelaufene Beträge seit Jahresbeginn dieses Mal an Hartz 4 oder Wohngeldempfänger direkt ausbezahlt. Bei drei Kindern sind das also 312 Euro allein für den Essenszuschuss.

Jetzt Anträge stellen bei Jobcenter oder Familienkasse

Anlaufstation ist das jeweilige Jobcenter oder die zuständige Familienkasse. Neben Wohngeldbeziehern mit Kindern und Hartz 4 Empfängern sind auch Haushalte antragsberechtigt, die Familienzuschlag erhalten. Und die Zuschüsse zum Mittagessen sind noch nicht alles. Jeden Monat kann für jedes Kind außerdem ein Zehn-Euro-Beitrag für Sport- und andere Freizeitaktivitäten beantragt werden. Wenn Ihr Kind also im Fußballverein ist und dort Mitgliedsbeitrag zahlen muss, gibt es dafür 10 Euro monatlich. Bei drei Kindern sind das für Januar bis April weitere 120 Euro, die Ihnen zustehen und die Ihnen auf Ihr Konto überwiesen werden.

Anträge bis 30. Juni einreichen!

Die verlängerte Antragsfrist läuft bis Ende Juni 2011. Kümmern Sie sich also lieber schnell um das Ausfüllen der Formulare. Außer den 26 Euro monatlich für Essen und 10 Euro für Sport u.ä. sollten Sie bei der Gelegenheit auch prüfen, ob Sie noch weitere Ansprüche geltend machen können. So werden Fahrtkostenerstattungen für den Weg zur Schule eingeräumt. Eine Busfahrkarte, die für die tägliche Fahrt zum Schulunterricht benötigt wird, können Sie also ebenfalls angeben. Außerdem werden Kosten übernommen, die für eine schulische Nachhilfe entstehen. Bei Mathe-Schwierigkeiten oder für andere Fächer können Sie sich daher nach einer geeigneten Förderung umsehen und die Ausgaben ersetzt bekommen. Klären Sie aber in jedem Fall zuerst ab, dass eine Kostenübernahme gesichert ist, wenn Sie sich jetzt neu um eine Lernförderung bemühen. Bereits laufende Förderungen können Sie bei der Antragsstellung direkt angeben.

100 Euro für Schulbedarf und weitere Leistungen

Jedes Jahr werden des Weiteren 100 Euro für Schulbedarf gezahlt. Davon sind 70 Euro zum Schuljahresbeginn fällig, 30 Euro werden zum Start der zweiten Schuljahreshälfte ausbezahlt. Übrigens ist es auch möglich, die 10 Euro Sport- und Freizeitförderung als Monatssumme anzusammeln und dann auf einen Schlag beispielsweise für eine Chorfreizeit zu erhalten. Nach sechs Monaten ohne Beanspruchung könnten so etwa 60 Euro im Sommer für eine solche Wochenendfreizeit bewilligt werden. Auch hier gilt aber, dass eine vorherige Nachfrage immer sinnvoll ist. Denn bei der konkreten Durchführung haben die regionalen Einrichtungen prinzipiell ein wenig Spielraum.

Fazit
Wie Sie sehen, sind es insgesamt ganz ordentliche Beträge, die da zusammenkommen. Pro Kind sind es für Mittagessensförderung, Freizeitgutschein und Fahrtkostenerstattung um die 170 Euro (Januar – April), die Sie erhalten können. Lassen Sie die Antragsfrist also nicht verstreichen. Bis zum 30. Juni muss dafür alles unter Dach und Fach sein. Da teilweise auch Einzelnachweise vorgelegt werden müssen, tun Sie sicherlich nicht falsch daran, wenn Sie sich gleich jetzt mit der Antragsstellung befassen.

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