Die meisten Unternehmer stehen heutzutage unter einem enormen Konkurrenzdruck aus dem In- und Ausland. Zumal es gerade das moderne und viel genutzte Internet allen Verbrauchern bequem ermöglicht, ihren Warenbedarf national sowie international zu decken.
Eine große Last stellen in diesem Zusammenhang auch die Steuerzahlungen dar, die einen Geschäftsgewinn deutlich schmälern. Weshalb es Unternehmern anzuraten ist, ganzjährig ein paar Steuern clever einzusparen – u. a. durch notwendige Investitionen, die einem Betrieb zudem schnell mehr Know-how verleihen können.
Tipp 1 – Steuern sparen durch Investitionen
Vor allem Kleinstinvestitionen, wie der Kauf von Büromaschinen oder einfacheren Werkzeugen, rentieren sich für jeden Betrieb steuerlich gesehen besonders gut. Hier können Kosten von rund 400 Euro pro Einkauf steuerlich direkt in komplettem Umfang abgeschrieben werden können – als so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter.
Weitere Kleininvestitionen – bei Kostensätzen zwischen 150 bis 1.000 Euro – hingegen können auch mit unterschiedlichen Abschreibungszeiträumen belegt werden, z.B. mit 5 Jahren und mehr.
Spartipp: Stehen innerhalb des Unternehmens teure Renovierungsarbeiten an, können diese mit einer entsprechenden Zwischenrechnung auch über zwei Jahre hinweg steuerlich geltend gemacht werden (anteilsmäßig).
So müssen die notwendigen Betriebserhaltungsmaßnahmen nicht sofort beglichen und unter Zeitdruck ausgeführt werden – womit sich manches Unternehmen die Finanzierung solcher Renovierungen bzw. Großreparaturen leisten kann.
Tipp 2 – Kombination – geschäftlich & privat
Gerade Kleinunternehmer können in einigen Bereichen steuerliche legale Kombinationen wahrnehmen. Dies betrifft beispielsweise Geschäftsreisen, die gut und gerne mit ein paar Tagen privaten Urlaub verlängert werden können. Wobei natürlich nur die reinen Geschäftsreisekosten abgerechnet werden dürfen – Anteilsberechnung!
Aber auch das Firmenauto kann ohne weiteres privat genutzt werden, wofür dem Nutzer natürlich ein realer Kostenpunkt angerechnet wird. Gleiches gilt selbstverständlich auch für Leasing-Wagen. Allerdings bedarf es in solchen Fällen keiner zusätzlichen Investition für einen reinen Privatwagen.
Tipp 3 – Minijobs einführen
Bei vielen Unternehmen fallen so genannte saisonale Engpässe an, in denen ohne weitres zusätzliches Personal benötigt wird. Anstatt vorhandene Mitarbeiter über Gebühr zu belasten, können zusätzlich auch Minijobs vergeben werden. Die dabei entstehenden Nebenkosten sind für einen Betrieb relativ gering!
Spartipp: Überdies können natürlich auch immer die Familienangehörigen einen Minijob im Unternehmen wahrnehmen – Verhältnismäßigkeit einhalten. Dies erspart einem Betrieb wiederum einige Steuergelder, da ein Minijob in der Regel weitaus niedriger versteuert wird, als der Gewinn!
Tipp 4 – Gewinne intern belassen oder schmälern
Werden Gewinne über einen längeren Zeitraum im Betrieb belassen, muss hierfür nur ein verringerter Steuersatz bezahlt werden. Diese Maßnahme kann von Vorteil sein, wenn das Unternehmen für eine größere Investition bereits Rücklagen bilden will. Der prozentuale Steuerunterschied beträgt dabei meist über 15 Prozent.
Spartipp: Wird dieser Gewinn allerdings nach einem gewissen Zeitraum doch noch aus dem Unternehmen entnommen, sollte die dann fällige Steuer sofort beim zuständigen Finanzamt nachbezahlt werden, damit hierauf keine Strafgebühren anfallen.
Innerhalb der Gewinnberechnung empfiehlt es sich obendrein für einen Unternehmer, säumigen Kunden bis zum Jahresende möglichst immer noch die 2. Mahnung zuzusenden. In solchen Fällen kann nämlich eine Steuer einsparende Abwertung der bestehenden Forderungen beim Finanzamt erzielt werden.
Und auch bestehende Warendepots in einem Unternehmen können in einigen Fällen abgewertet werden. Nämlich spätestens dann, wenn die Depotbestände (u. a.Ersatzteile) nachweislich an Wert verloren haben. Diese Tatsache wiederum schmälert den Gewinnertrag und somit die Steuerschuld.
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