Weitere Änderungen 2008

Steueränderungen 2008

Kleinanschaffungen

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind künftig nur bis 150 Euro sofort absetzbar. Güter mit einem Preis von 150 Euro bis 1.000 Euro werden als Sammelposten zusammengefasst und einheitlich mit 20 Prozent jährlich abgeschrieben.

Riester-Rente

Bei der Riester-Rente erhalten Sparer ab 2008 höhere Grund- und Kinderzulagen. Die Grundzulage steigt um 40 Euro auf 154 Euro. Für jedes kindergeldpflichtige Kind beträgt die Zulage 185 Euro. Für Kinder die ab 2008 geboren werden, erhalten die Eltern eine Zulage von 300 Euro. Der Abzug für Sonderausgaben erhöht sich in diesem Zusammenhang auf maximal 2.100 Euro im Jahr. Bisher betrug der Sonderausgabenabzug höchstens 1.575 Euro.

Rürup-Rente

Der Sonderausgabenabzug bei den so genannten Basis-Renten steigt im Jahr 2008 von 64 auf 66 Prozent. Dadurch werden die Einzahlungen in Rürup-Verträge vom Finanzamt steuerlich bis maximal 13.200 Euro anerkannt. Bei Ehepaaren zählt der doppelte Betrag.

Sozialabgaben

Besserverdiener haben durch die veränderten Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung höhere Abgaben zu leisten. Die Bemessungsgrenzen bei der Kranken- und Pflegeversicherung steigt bundeseinheitlich auf 3.600 Euro Monatseinkommen. Bei Arbeitslosen- und Rentenversicherung steigt die Grenze auf 5.300 Euro in den alten und sinkt auf 4.500 Euro in den neuen Bundesländern.

Spendenbonus

Private Spender können rückwirkend ab Januar 2007 bis zu 20 Prozent ihrer Gesamteinkünfte steuerlich als Spende an gemeinnützige Organisationen absetzen. Ein Spendenvortrag in Folgejahre, bei Überschreiten der Höchstgrenze, ist jetzt regulär möglich. Bei Kleinspenden bis zu 200 Euro reicht als Nachweis der Überweisungsbeleg der Bank.

Steuererklärung

In punkto Steuererklärung haben sich folgende Veränderungen ergeben. Zukünftig kann man seine Steuererklärung innerhalb von vier, anstatt von zwei Jahren beim Finanzamt einreichen. Die Steuererklärung für das Jahr 2005 muss demnach bis zum 31.12.2009 beim Finanzamt sein. Eine weitere positive Entwicklung ist, dass ab 2008 weniger Belege der Steuererklärung beigefügt werden müssen. Die Regelung gilt für Rechnungen und Bankzahlungsnachweise bei haushaltsnahen Diensten, Handwerkerrechnungen und Kinderbetreuung. Allerdings müssen weiterhin sämtliche Belege auf Nachfrage des Finanzamtes bereitgehalten werden.

Übungsleiterpauschale

Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten werden rückwirkend zum 1. Januar 2007 um 252 Euro mehr steuerlich befreit.

Vermögensübergabe

Versorgungsdienstleistungen, die im Rahmen einer Vermögensüberschreibung von den Eltern auf die Kinder vereinbart wurden, können für alle Vereinbarungen von dem 1. Januar 2008 ohne zeitliche Beschränkung als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Für Vereinbarungen ab dem 1. Januar 2008 gilt, dass, wenn es sich bei der Vermögensübergabe um bebaute Grundstücke, Wertpapiere oder Geldvermögen handelt, Versorgungsleistungen nicht mehr als Sonderausgaben abgesetzt werden können.

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