Doppelte Versicherungen bei Lebenspartnerschaften
Nicht nur verheiratete Paare (Eheleute) werden bei den Versicherungen für den Abschluss gemeinschaftlicher Policen anerkannt, sondern auch die eingetragenen Lebenspartnerschaften (ohne Trauschein) – größtenteils inzwischen sogar auch die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, Mehr lesen…