Neben dem Minijob hat sich noch ein weiterer Begriff im Beschäftigungssektor etabliert – der so genannte Midijob.
Beim Midijob handelt es sich um eine Beschäftigung, deren Entgelt knapp über der 400-Euro-Grenze des Minijobs liegt und demnach versicherungspflichtig ist. Für den Midijob gibt es eine Gleitzone zwischen 400 und 800 Euro, in denen gestaffelte Sozialversicherung und andere Beiträge gezahlt werden. Erst ab einem Einkommen über 800 Euro werden diese dann vollständig fällig.
Die Regelungen rund um den Midijob sollen Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor attraktiver machen. Vor der Neuregelung der Niedriglohnjobs gab es keine Gleitzone, das heißt, es gab auf der einen Seite die niedrig entlohnte sozialversicherungsfreie Beschäftigung und auf der anderen Seite die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit dem vollen Beitragssatz. Dieser ist jetzt in der Gleitzone vom Bruttoeinkommen abhängig und wird in einer recht komplizierten Formel für Gleitzonenentgelt berechnet.
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