Benötigen Sie eine private Zusatzversicherung?

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Private Zusatzversicherungen werden in aller Regel im Rahmen der Krankenversicherung abgeschlossen. Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen begrenzt sind, werden immer weniger angeboten. Dagegen müssen Patienten immer mehr selbst dazuzahlen. Um dies zu vermeiden, kann jeder, der das möchte, eine private Zusatzversicherung abschließen. Um zu überblicken, welche Leistungen es gibt, welche von den gesetzlichen Kassen aber nicht übernommen werden, sollte man wissen, welche Leistungen der Beitrag beinhaltet.

Was sind Kassenleistungen?

In erster Linie sind das mal der Besuch beim Arzt und die dazugehörige Beratung, sowie die Behandlung. Allerdings nur die, die zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten notwendig sind. Auch Laboruntersuchungen sind in den Leistungen mit eingeschlossen. Anders sieht es da schon bei den Arzneimitteln aus. Bagatell-Arzneimittel werden zum Beispiel gar nicht von den Kassen gezahlt, sondern müssen vom Patienten selbst getragen werden. Darunter fallen Arzneimittel gegen Schnupfen, Grippe, sonstige Schmerzmittel wie Aspirin, Abführmittel und dergleichen. Alle anderen sind in den Leistungen der Kassen enthalten, allerdings auch wieder mit einer Zuzahlung von entweder 10 Prozent des Abgabepreises oder pauschal von 10 Euro. Und noch eine Zusatzzahlung: jeder Erwachsene muss pro Quartal eine Praxisgebühr bezahlen. Sie beträgt 10 Euro und ist direkt an den Arzt zu berappen.

Auslandsaufenthalte

Weiterhin sind von den Krankenkassen Auslandsaufenthalte abgesichert, die in Ländern stattfinden, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Dies sind neben sehr vielen europäischen Ländern auch noch Grönland und Tunesien. In allen anderen Ländern benötigt man eine Zusatz-Auslandskrankenversicherung, dazu aber später mehr.

Vorsorgeuntersuchungen

Ebenfalls in den Leistungen mit enthalten sind die Früherkennungs-Maßnahmen oder auch Vorsorgeuntersuchungen. Hierunter zählen die Krebs-Früherkennung, der allgemeine Gesundheits-Check (in der Regel ab einem Alter von 35 Jahren) und die Kinderuntersuchungen. Diese Untersuchungen haben die Aufgabe, präventiv Krankheiten zu erkennen.

Pflege

Auch eine häusliche Krankenpflege ist mit im Umfang. Diese wird aber nur gewährt, wenn es keine geeignete Person im Haushalt des Patienten gibt, die diese Aufgabe übernehmen kann. Die Leistungen, die erbracht werden, sind u.a. die Grundpflege wie das Waschen, das Eingeben von Nahrung oder das Betten machen, die Behandlungspflege wie Injektionen verabreichen oder einen Verbandswechsel durchführen, und die hauswirtschaftliche Versorgung. Dazu gehören zum Beispiel Einkaufen gehen und Essen zubereiten. Diese Leistungen werden für vier Wochen übernommen.

Therapien

Heilmittel werden auch von den Krankenkassen gezahlt. Darunter versteht man eine physikalische Therapie wie Massagen, Gymnastik oder Elektrotherapie, Beschäftigungstherapie und auch Sprachtherapie. Eine Eigenbeteiligung von 15 Prozent muss hier aber geleistet werden.

Wird eine Brille oder ein Hörgerät benötigt, sind diese Maßnahmen nicht mehr in den Kassenleistungen enthalten. Anders bei Rollstühlen, Prothesen und Bandagen, sie werden gezahlt. Hier fällt allerdings ein Eigenanteil von 20 Prozent an.

Bei der Zahnversorgung gibt es sehr viele Ausnahmen, wobei hier eine Zusatzversicherung notwendig wird, die später noch behandelt wird. Allgemein lässt sich sagen, dass eine Grundversorgung von den Kassen übernommen wird. Bei Zahnersatz gibt es mehrere Möglichkeiten. So sind Zahnfüllungen aus Amalgam eine Kassenleistung, werden Brücken oder Kronen benötigt, die in der Regel aus Gold oder Keramik bestehen, muss zugezahlt werden. Diese Zuzahlung richtet sich aber auch nach dem Führen des Bonusheftes. Hier übernimmt die Kasse in Abstufungen Beiträge, je nachdem wie das Heft geführt wurde. Alles in allem ist eine Zusatzversicherung beim Zahnersatz sicherlich eine sinnvolle Sache.

Zahlungen im Krankheitsfall

Wer längere Zeit krankgeschrieben ist, der bekommt für die ersten sechs Wochen sein Gehalt ganz normal weitergezahlt. Ist man darüber hinaus auch noch krank, zahlen die Krankenkassen mindestens 70 Prozent vom Bruttogehalt, aber höchstens 90 Prozent vom Nettogehalt. Diese Zahlung wird für höchstens 78 Wochen geleistet. Bei Selbstständigen ist eine solche Weiterzahlung natürlich nicht möglich, da kein Arbeitgeber besteht. Deswegen ist eine Zusatzversicherung nötig.

Muss ein Krankenhausaufenthalt angetreten werden, dann werden hier alle Leistungen, die notwendig sind, übernommen. Hierunter zählen neben der Behandlung und der Medikation auch die Krankenpflege und die Versorgung mit entsprechenden Heilmitteln, bis hin zur Unterkunft und Verpflegung. In bestimmten Fällen kann auch hier eine Zusatzversicherung von Vorteil sein.

Dies sind die wichtigsten Leistungen, die von Krankenkassen übernommen werden, teilweise, wie beschrieben, mit Zuzahlungen. Weitere beinhaltete Leistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen die Psychotherapie, Mutterschaftsleistungen, Kuren, Impfungen, individualprophylaktische Leistungen, Gesundheitsförderungsmaßnahmen, Fahrkosten und Empfängnisverhütung. Genauere Informationen zu diesen Leistungen geben die Krankenkassen. Wer sich über diese Leistungen hinaus noch zusätzlich versichern will, der sollte sich ebenfalls mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Denn nicht jede Zusatzversicherung ist sinnvoll. Solche Zusatzversicherungen können einerseits die gekürzten Grundleistungen ausgleichen bzw. man kann sich dadurch auch von Zuzahlungen befreien.

Möglich sind folgende Zusatzversicherungen:

Zahnzusatzversicherung
Zusatzversicherung für Sehhilfen

Tagegelder im Krankheitsfall

Zusatzversicherung für alternative Heilverfahren
Auslandsreisekrankenschutz

Fazit: Manche Zusatzversicherungen sind sehr sinnvoll, einige müssen Sie aber nicht unbedingt haben. Welche im einezlenen abgebracht sind, können Sie am besten mit dem jeweiligen Arzt klären.

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