Da man beim Gewährleistungsrecht von Mangelansprüchen spricht, sollte auch geklärt werden, was mit dem Wort Mangel alles gemeint ist.
Gesetzlich unterschieden werden Sach- und Rechtsmängel.
Ein Sachmangel liegt dann vor, wenn eine oder mehrere der folgenden Vorraussetzungen erfüllt sind:
1. Die Beschaffenheit der Ware entspricht nicht der vereinbarten Beschaffenheit. Wenn keine Vereinbarung über die Beschaffenheit besteht, dann gilt als Sachmangel, wenn die Ware sich nicht für die Verwendung eignet oder in der Beschaffenheit nicht Waren der gleichen Art entspricht.
2. Wenn die Ware eine bestimmte Eigenschaft, die sie laut Werbung haben sollte, nicht hat.
3. Die falsche Ware wurde geliefert.
4. Wenn eine fehlerhafte Montageanleitung oder die fehlerhafte Montage durch Verkäufer oder Erfüllungsgehilfen zu einem Schaden bzw. Mangel führt.
Ein Rechtsmangel besteht dann, wenn ein Dritter Rechte auf eine Ware oder Sache anmelden kann.
» Wo ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
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