Insassenunfallversicherung ja oder nein?

Insassenunfallversicherung ja oder nein?

Mehrere Millionen Autofahrer in Deutschland haben eine Insassen-Unfallversicherung. Doch viele könnten sich die Beiträge sparen.

Durch die gesetzliche KFZ-Haftpflicht ist in Deutschland der Großteil von Autounfällen für die Beteiligten finanziell abgesichert. Wer schuldlos in einen Unfall verwickelt wird, kann darauf setzen, dass der entstandene Schaden durch die Versicherung des Unfallverursachers übernommen wird. Wer selber einen Unfall verursacht, kann ebenso davon ausgehen, dass seine Haftpflichtversicherung für Schäden zahlt, die Anderen zugefügt wurden. Und was ist mit dem Unfall-Fahrer selbst und möglichen Mitfahrern im Unfallauto? In früheren Jahren wurde oft eine extra Versicherung für die Insassen empfohlen. Doch seit einer Gesetzesänderung 2002 wurde hier der generelle Versicherungsschutz nochmals ausgeweitet. Für Insassen kommt nun ebenso die Haftpflicht auf. In den allermeisten Fällen besteht daher keine Notwendigkeit für eine Insassen-Unfallversicherung.

Insassen-Unfallversicherung – Wer und was ist versichert?

Probleme können aber entstehen, wenn ein Unfall etwa durch einen Radfahrer oder einen Fußgänger ausgelöst wird, der keine eigene Privat-Haftpflichtversicherung hat. Auch, wenn ein Unfallverursacher Unfallflucht begeht, ist ja keine Versicherungsadresse bekannt, an die sich die Geschädigten wenden könnten. Für solche Fälle wurde unter anderem die Insassen-Unfallversicherung konstruiert. Die Versicherung übernimmt in der Regel unabhängig von der Schuldfrage mögliche Folgekosten für im PKW befindliche Personen. Je nach Vertrag sind dabei alle Mitfahrer eingeschlossen. Teilweise werden die Versicherungen für den Fahrer separat abgeschlossen. Außer bei der Fahrt sind mit einer entsprechenden Versicherung auch mögliche Unfälle beim Beladen oder Entladen, bei der Reinigung oder bei Reparaturarbeiten am Auto abgesichert.

Insassen-Unfallversicherung sinnvoll oder überflüssig?

Doch die Zahl der Unfälle, bei denen eine Insassen-Unfallversicherung tatsächlich benötigt wird, ist begrenzt. Für den Fall von Unfallflucht gibt es mit dem Verein für Verkehrsopferhilfe eine Anlaufstation, die in die Bresche springen kann. Wer eine allgemeine Unfallversicherung besitzt, ist auch gegen Unfallfolgen von unabwendbaren Ereignissen wie zum Beispiel Unfällen mit Wildtieren abgesichert. In etlichen Haftpflichtverträgen ist außerdem eine Klausel enthalten, die zusichert, dass Schäden auch dann übernommen werden, falls der Verursacher nicht belangt werden kann (die sogenannte „Forderungsausfalldeckung“). Langfristige Folgen für den Fahrer selbst, sind zudem häufig über eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt. Wer einen solchen Versicherungsschutz hat, braucht sich also um eine Insassen-Unfallversicherung keine Gedanken machen.

Lücken im Versicherungsschutz prüfen

Wer allerdings Teile der genannten Versicherungen nicht hat, sollte zu seinem Versicherungsschutz bei Autofahrten einige Überlegungen anstellen. So kann die festgestellte Versicherungslücke ein Anlass dafür sein, eine allgemeine Unfallversicherung abzuschließen. Vielleicht lässt sich außerdem bei der eigenen Haftpflichtversicherung eine Forderungsausfalldeckung nachträglich hinzufügen oder es steht ohnehin ein Wechsel der Versicherung an. Beim nächsten Haftpflichtversicherer kann man dann auf eine solche Zusatzklausel achten. Gerade, wer häufig Mitfahrer im Auto hat, sollte den Versicherungsschutz auf die möglichen Lücken überprüfen.

Alte Versicherungsverträge kündigen

Wer noch eine alte Insassen-Unfallversicherung am Laufen hat, kann sich dann zum nächstmöglichen Termin eine Kündigung des Vertrages vornehmen. In der Regel liegen die Kündigungsfristen am Jahresende mit einem Monat Vorlauf. Nur wer mit dem Auto viel im Ausland unterwegs ist, kann mit einer Insassen-Unfallversicherung eventuell besser abgesichert sein. Denn dort liegen die Versicherungsleistungen der Haftpflicht oft unterhalb der hierzulande üblichen Sätze. Eine entsprechende Versicherung mit europaweiter Gültigkeit oder darüber hinaus kann hier einen Schutz bieten.

Fazit
Die Leistungen, die mit einer Insassen-Unfallversicherung verbunden sind, lassen sich meist besser durch andere Versicherungen abdecken. Die eigene Haftpflichtversicherung, eine allgemeine Unfallversicherung sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung können hier Versicherungslücken schließen. Darum können sich viele Autofahrer eine Insassen-Unfallversicherung eigentlich ganz einfach sparen.

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