Die monatlichen Ausgaben wachsen Ihnen über den Kopf und Sie überlegen, bei ihren Versicherungen zu sparen? Anstatt einen laufenden Vertrag ganz aufzulösen, kann es sinnvoller sein, die Versicherung beitragsfrei stellen zu lassen.
Immer wieder ergeben sich Situationen, in denen sich herausstellt, dass man mit dem monatlichen Einkommen nicht ganz über die Runden kommt. Gründe für eine plötzliche Finanzknappheit gibt es viele. Doch auch genauso viele Chancen, dass sich daran schon in absehbarer Zeit wieder etwas ändert. Deshalb sollte man in Zeiten angespannter Kassenlage auch nicht übereilt eine private Rentenversicherung, eine Kapitallebensversicherung oder andere Policen auflösen, nur weil man momentan in Zahlungsschwierigkeiten ist. Denn die monatlichen Belastungen kann man auch durch eine Beitragsfreistellung der Versicherung reduzieren. So spart man Geld während einer finanziellen Durststrecke, kann aber die Versicherung behalten.
Beitragsfreistellung statt Kündigung
Wer einen laufenden Versicherungsvertrag auflöst, weil er die Beiträge nicht mehr zahlen kann, muss meist erhebliche Einbußen in Kauf nehmen. Zudem verliert man natürlich den Versicherungsschutz, für den es schließlich einmal gute Gründe gab, eine Police abzuschließen. Indem Sie die Versicherung beitragsfrei stellen, bietet sich ein Mittelweg zwischen einer Vertragsbeendigung und dem Weiterzahlen der vollen Kosten. Die Freistellung ist ein gesetzlich zugesichertes Recht, muss also von jedem Versicherer eingeräumt werden. Alle Beiträge, die Sie bis zum entsprechenden Datum in die Versicherung eingezahlt haben, werden dann als Basis für die neue Festlegung des Versicherungsumfangs zu Grunde gelegt. Sie müssen also durchaus mit Leistungsänderungen rechnen, da Sie ja insgesamt weniger für die Police aufbringen als zunächst ausgemacht. So wird sich die spätere Auszahlungssumme verringern und eventuell kann es zum Wegfall von Zusatzleistungen kommen. Doch immerhin behalten Sie die Basisleistung und stehen anschließend nicht ganz mit leeren Händen da.
Durststrecke überbrücken – Versicherung fortführen
Indem Sie Ihren Versicherungsvertrag in Ruheposition versetzen, können Sie also effektiv Geld sparen für Ihre aktuellen Aufwendungen. Gleichzeitig halten Sie sich weitere Optionen offen. Denn vielleicht können Sie ja nach einer gewissen Zeit die Beitragszahlungen wieder aufnehmen. Ob das geht, hängt allerdings vom Wohlwollen des Versicherungsunternehmens ab. Bei längeren Zahlungspausen gilt es außerdem darauf achtzugeben, dass es nicht zum Wegfall von steuerlichen Vorteilen kommt. Wenn Sie Ihre Versicherung vor 2005 abgeschlossen haben, darf eine Pause maximal zwei Jahre betragen, ohne Steuernachteile hervorzurufen. Bei Verträgen ab 2005 kann die Pause bis zu drei Jahre dauern.
Achtung Mindestguthaben
Bevor Sie einen Antrag stellen um die Versicherung beitragsfrei stellen zu lassen, sollten Sie allerdings einige Fragen geklärt haben. So wird die Freistellung nur dann gewährt, wenn bereits ein bestimmtes Mindestguthaben angesammelt wurde. Haben Sie dieses noch nicht erreicht, kann schon Ihr bloßer Antrag als Kündigung des Vertrages aufgefasst werden. Hier sollten Sie sich also zuerst beim Versicherer erkundigen oder Ihre Versicherungsunterlagen prüfen, aus denen die Details gegebenenfalls ebenso hervorgehen. Das jeweilige Mindestguthaben kann von Versicherer zu Versicherer verschieden festgelegt werden und variiert entsprechend je nach Vertragsabschluss.
Sonderfall Berufsunfähigkeitsversicherung
Einen besonderen Blick ist auch die Frage wert, ob Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) durch eine Beitragsfreistellung tangiert wird. Da es erfahrungsgemäß besonders schwierig ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung neu abzuschließen, sollten Sie sich hier einen laufenden Vertrag nach Möglichkeit stets erhalten. Bei gebündelten Versicherungspaketen kann dabei eine Anfrage beim Versicherer sinnvoll sein, ob sich die Berufsunfähigkeitsversicherung separat fortführen lässt.
Beitragsfreistellung oder Beitragsstundung
Eine besondere Variante neben einer Freistellung stellt die Beitragsstundung dar. Während Sie bei einer Beitragsfreistellung die Einzahlung weiterer Beträge ganz aussetzen, werden diese bei einer Stundung nur auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Auch hier ist die Frage, inwieweit sich das jeweilige Versicherungsunternehmen darauf einlässt. Vor allem, wenn Sie bereits genau absehen können, dass Sie nach einer bestimmten Zeitspanne wieder genügend Geld zur Verfügung haben, kann eine Stundung eine optimale Lösung sein. Denn auf diese Weise bleibt der gesamte Versicherungsumfang wie vereinbart voll und ganz erhalten. Allerdings müssen Sie sich darauf einstellen, dass dann die aufgelaufenen Beiträge als Gesamtsumme auf einen Schlag auf Sie zukommen oder zumindest gebündelt mit der Auszahlungssumme verrechnet werden. Lassen Sie sich daher auch die Folgen dieser Variante genau vorrechnen.
Fazit
Um eine finanziell angespannte Phase zu überbrücken, kann es sinnvoll sein, eine oder mehrere Versicherungen beitragsfrei stellen zu lassen. Sie sparen Geld, das Sie aktuell für andere Zwecke benötigen, können sich aber gleichzeitig Versicherungsleistungen erhalten.
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